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Zahlen zu Behördenanfragen veröffentlichtTelekom versucht Transparenz

Die Telekom verrät, wie oft sie im vergangenen Jahr Kundendaten an Behörden übermittelt hat. Doch vollständig sind die Zahlen nicht.

Undurchsichtig zeigen sich die meisten Provider, was die Anfragen von Sicherheitsbehörden angeht Bild: dpa

BERLIN taz | Wenige Stunden nachdem der E-Mail-Anbieter Posteo Zahlen über die Anfragen von Sicherheitsbehörden veröffentlicht hat, zieht nun die Telekom nach: Demnach überwachte das Unternehmen für die Behörden im vergangenen Jahr die Kommunikation von 49.796 Anschlüssen. In 436.331 Fällen gab die Telekom Verkehrsdaten – also etwa wer sich wann eingeloggt hat – von Kunden heraus und in 28.162 Fällen Bestandsdaten, wie Name, Adresse und Kontoverbindung.

Im Unterschied zu Posteo weisen die Daten der Telekom einige Lücken auf. So veröffentlichte das Unternehmen zwar, in wie vielen Fällen es Verkehrsdaten herausgab und Anschlüsse überwachte – aber nicht, in wie vielen Fällen es keine Daten übermittelte, etwa, weil diese nicht mehr gespeichert waren oder weil das Unternehmen die Anschlussüberwachung etwa mangels Rechtsgrundlage zurückwies. Diese Zahlen werden laut Unternehmenssprecher Philipp Blank nicht erfasst. Eine Gesamtzahl staatlicher Anfragen lässt sich so allerdings nicht ermitteln. Auch die Veröffentlichung von Daten aus den Jahren vor 2013 ist erst einmal nicht geplant.

Warum die Telekom gerade jetzt die Daten veröffentlicht, begründet Blank folgendermaßen: „Nach der Snowden-Affäre haben wie einen großen Vertrauenrückgang bemerkt.“ Dem wolle man mit einem Mehr an Transparenz begegnen. Vor wenigen Monaten hatte das Unternehmen das noch anders gesehen: Anfang des Jahres begründete das Unternehmen die Nicht-Veröffentlichung entsprechender Zahlen damit, dass dies Sache der Behörden sei.

Auch Anwälte interessiert

Neben den Behörden zeigten sich auch Anwälte von Unternehmen, die Urheberrechte einklagen, interessiert an den Daten von Telekom-Kunden: In 946.641 Fällen informierte die Telekom Gerichte und damit Abmahnanwälte über die Inhaber von IP-Adressen. Die Betroffenen erhielten allerdings – obwohl das hier rechtlich möglich wäre – keine Nachricht.

Bei Posteo, das mit seinem Transparenzbericht den Anstoß gegeben hatte, haben die Zahlen eine etwas andere Dimension. Allerdings ist der Provider mit 50.000 Accounts auch verhältnismäßig klein. Laut dem Bericht waren bei dem Unternehmen im vergangenen Jahr sieben Anfragen von Strafverfolgungsbehörden eingegangen, eine davon hat das Unternehmen beantwortet.

Sechs der Anfragen bezogen sich ausschließlich auf Bestandsdaten, die das Unternehmen nicht erhebt. In den Jahren davor sind dem Bericht zufolge keine Anfragen eingegangen. Zum Vergleich: Die Telekom hat – Stand vergangenen Sommer – 20 Millionen T-Online-Konten vergeben. Dazu kommen Festnetz- und Mobilfunk-Anschlüsse, die ebenfalls von einer Überwachungsmaßnahme betroffen sein können.

Die Telekom versichert, streng darauf zu achten, Fernmeldegeheimnis und Datenschutz einzuhalten. „Unterstützungsleistungen für Überwachungsmaßnahmen werden dabei strikt nach dem Vier-Augen-Prinzip erbracht, das heißt es sind immer zwei Mitarbeiter eingebunden, die sich gegenseitig kontrollieren“, heißt es in der Veröffentlichung.

Auch der kleinere Anbieter JPBerlin, mit rund 100.000 Postfächern, veröffentlichte noch am Montag Zahlen: Demnach gab es im vergangenen Jahr einzig eine Anfrage von Bestandsdaten – die der Provider auch beantwortete.

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1 Kommentar

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  • Wozu speichern die Provider überhaupt, wer wann mit welcher IP-Adresse ins Netz geht? Zur Abrechnung brauchen die diese Daten gar nicht.

     

    Nach der redtube-Abmahnwelle könnte man ja mal probieren, ob man seinem Provider mit Blick auf das Bundesdatenschutzgesetz nicht das Speichern dieser Daten verbieten kann.

    Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hält die Speicherung der IP-Adresse durch Provider jedenfalls für unzulässig. Allerdings ist das aus 2003: https://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/ipspeich.htm