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Yelp siegt vor dem BundesgerichtshofZu wenig Transparenz

Johanna Roth
Kommentar von Johanna Roth

Ohne Onlinebewertungen geht nichts mehr – sie müssen aber transparent sein. Bedauerlich, dass Yelp nun vor dem Bundesgerichtshof recht bekommen hat.

Was nutzt das Bewertungssystem, wenn es nicht transparent ist? Foto: Jennifer Weese/dpa

D ie leckerste Pizza, der beste Haarschnitt, die ehrlichste Finanzberatung: Wo man früher auf Freunde, Bekannte und Verwandte vertraute, die wiederum auf den Schwager einer Cousine schworen, verlassen sich Verbraucher*innen im 21. Jahrhundert auf das Internet.

Ohne Onlinebewertungen geht nichts mehr, sie sind gleich nach Geld die wichtigste Währung in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsgewerbe – sowohl für Käufer*innen als auch Ver­käu­fe­r*in­nen. Natürlich kann das nur gelten, wenn diese Bewertungen transparent und unabhängig sind.

Umso bedauerlicher, dass das Internetbewertungsportal Yelp nun vor dem Bundesgerichtshof recht bekommen hat. Das Unternehmen darf weiterhin Rezensionen nach einem eigenen Algorithmus ausspielen, der die durchschnittliche Bewertung eines Gewerbes nicht in der Gesamtheit der abgegebenen Stimmen widerspiegelt, sondern nach von Yelp „empfohlenen“ Beiträgen listet.

Geklagt hatte eine Fitnessstudiobetreiberin, die sich verständlicherweise benachteiligt fühlte, weil bei ihrem Unternehmen viele positive Bewertungen für die Gesamtnote unberücksichtigt blieben. Das Gericht geht in der Begründung seiner Ablehnung unter anderem davon aus, dass „der unvoreingenommene und verständige Nutzer“ in der Lage sei, das Yelp-Bewertungssystem zu verstehen.

Künstlich verzerrtes Gesamtbild

Das ist ein starkes Stück. Anstatt zu gewährleisten, dass Verbraucher*innen sich unvoreingenommen informieren können, sollen sie mit einem künstlich verzerrten Gesamtbild Vorlieb nehmen – bestimmt durch einen Algorithmus, dessen Kriterien weitgehend geheim bleiben. Und was sollen erst kleine Anbieter*innen sagen, deren Existenz davon abhängt, ob potenzielle Kun­d*in­nen zwei oder vier Sterne bei Yelp angezeigt bekommen?

Aus Unternehmenssicht ist das Ganze jetzt erst mal gelaufen, das Urteil ist letztinstanzlich. Hoffentlich gibt es Protest von Verbraucher*innen, die sich das nicht gefallen lassen wollen. Sie können sich von Yelps Algorithmus schließlich mindestens genauso benachteiligt sehen wie Unternehmen.

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Johanna Roth
taz-Autorin
ist freie Korrespondentin in den USA und war bis Anfang 2020 taz-Redakteurin im Ressort Meinung+Diskussion. Davor: Deutsche Journalistenschule, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bundestag, Literatur- und Politikstudium in Bamberg, Paris und Berlin, längerer Aufenthalt in Istanbul.
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5 Kommentare

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  • Ich kann die Argumente des Richters nicht nachvollziehen...

    • @Doktor No:

      Ich glaube, das kann keiner.

    • @Doktor No:

      Tja, ohne selbst Rechtsexperte zu sein, lese ich aus dem Urteil, dass beklagt wurde, dass der Eindruck für den Nutzer entstünde, dass die Bewertung aus allen verfügbaren Beiträgen errechnet wurde. Das Gericht verneint im Wesentlichen genau diesen Klagepunkt. Der Eindruck entstehe nicht, denn es werde genau erklärt woraus die Bewertung entstanden ist (auch wenn die zugrundeliegende Datenbasis wohl nicht zugänglich gemacht wird).

      Womit sich das Gericht nicht beschäftigt zu haben scheint, ist, ob die Klägerin einen grundsätzlichen Anspruch darauf hat, dass alle Beiträge in die Bewertung einfließen müssen.

      Darin liegt die Krux. Yelp darf so lange mit dem Frisieren der Bewertungen weitermachen, bis es einen Anspruch auf allumfassende Gesamtwertungen gibt. Dieser könnte sich vielleicht daraus ableiten, dass jeder der eine Bewertung abgeben kann, auch Anspruch darauf hat, dass sie eine Auswirkung auf die Gesamtwertung hat, so eine Art Gleichbehandlungsgrundsatz oder ein Neutralitätsgebot für solche "Bewertungsvermittler"-Plattformen.

      In Anbetracht dessen, was beklagt worden ist, finde ich das Urteil zwar unvorteilhaft aber nachvollziehbar.

      • @nanymouso:

        Wie genau begründen Sie (oder das Gericht) weshalb nicht der Eindruck entstehe, dass eine "Gesamtbewertung" sich auf alle gültigen abgegebenen Bewertungen stütze?