■ Hormone: Wie ran muß Mann?
Für Konfusion in einer Berliner Wohnung sorgte am frühen Samstag abend der 41jährige Diplomvolkswirt L. Aus zunächst unerfindlichen Gründen verwehrte er seinen beiden Mitbewohnern den Zutritt in sein Zimmer, trotz deren Hinweis, es laufe das ATP-Halbfinale mit Boris Becker (siehe auch Sportseiten) und später die Fußballsendung „ran“. Zudem, so argumentierten M. und T., habe er doch in 30 Jahren „Sportschau“ die Sendung nur bei exakt neun Auslandsaufenthalten verpaßt. T. wörtlich: „Was ist denn los, soll ich den Notarzt rufen?“ Dies sei unnötig, sagte L. bestimmt und gestand kleinlaut, es handle sich um amouröse Verstrickungen, und jeden Moment könne Besuch kommen. Fassungslos beriefen sich M. und T. auf die mit gemeinsamen Geldmitteln erst kürzlich angeschafften Fernseher und Videogerät, welche sich in L.s Raum befänden – „ebenso wie der Kabelanschluß!“ (T.). Nachdem M. („ein Akt der Frustration“) das Lied „Wenn du scharf bist, mußt du ran sehn“ intoniert hatte, drohte kurzzeitig körperlicher Händel, der erst durch die Idee M.s abgewandt wurde, man könne sich doch telefonisch („von H.“) über den laufenden Stand des Becker-Matches informieren lassen. L. verteidigte auch im weiteren Streit seine Entscheidung mit dem „Recht auf die Privatsphäre“, was ihm den Vorwurf eintrug, es handle sich um einen eindeutigen „Planungsfehler“. Auch das Angebot von M. und T., man könne doch so lange gucken, „bis sie kommt“, wies L. zurück: Das lohne sich nicht. Der Konflikt kam erneut zum Ausbruch, als L. sonntags am Kaffeetisch die Nachricht „Neun Millionen Zuschauer bei Beckers Matchball am Fernseher dabei“ verlas und ungerührt anfügte: „Nur wir nicht.“
Wie würden Sie in diesem Fall entscheiden, liebe Leserinnen und Leser? Wenn Sie der Meinung sind, L. müsse auch weiterhin freien Zugang zu Sportsendungen gewährleisten, dann drücken Sie bitte jetzt den grünen Knopf...
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