■ Berliner Telegramm: Widerspruch gegen Lohnrückzahlung
Als „hilflosen und untauglichen Versuch, den Konsequenzen des Feuerwehrurteils zu entgehen“ hat gestern der ÖTV-Vorsitzende Kurt Lange den Plan des Senats zur Rückforderung von Westgehältern bei Ost-Beschäftigten bezeichnet. Die Gewerkschaft rate allen Mitgliedern, einem Rückzahlungsbegehren zu widersprechen, und versprach ihnen Rechtsschutz. Außerdem forderte die ÖTV eine einheitliche Bezahlung „auf Grundlage des Westtarifs“. Hintergrund ist eine Vorlage der Innenverwaltung für die heutige Senatssitzung, in der diese Rückforderung als Konsequenz aus dem Feuerwehrurteil festgeschrieben werden soll (die taz berichtete). In dem sogenannten Feuerwehrurteil hatte ein Ost-Angestellter vom Bundesarbeitsgericht recht bekommen mit seiner Forderung nach Gleichbehandlung mit einem Kollegen, der Westlohn bezog. Als Konsequenz aus dem Urteil bot sich dem Land Berlin die Wahl zwischen der allgemeinen Anhebung der Osttarife von 60.000 Ost-Bediensteten (was das Land mit 300 Millionen bis einer Milliarde Mark belastet hätte) und der Rückforderung der Westlöhne für Ost- Bedienstete. Die Innenverwaltung will nach Aussagen von Staatssekretär Eike Lancelle das laut BAG-Urteil ohne Rechtsgrund gezahlte Geld zurückverlangen.bpo
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