„Werbung“ für Schwangerschaftsabbruch: Kristina Hänel im Berufungsprozess
Am Landgericht Gießen beginnt die Berufung im Fall der Ärztin Hänel. Sie war verurteilt worden, weil sie Informationen zu Abtreibungen veröffentlichte.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers wird es am Freitag voraussichtlich zu einer Entscheidung kommen. In der Berufungsverhandlung sei die Frage zentral, ob es sich bei den Informationen auf der Internetseite um Werbung handele, sagte Hänels Verteidiger Hans Goswin Stomps dem Evangelischen Pressedienst. Hänel hat bereits angekündigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.
Vor dem Gericht versammelten sich am Morgen rund 200 Menschen, um ihre Unterstützung für Hänel auszudrückten. Sie trugen Schilder mit Aufschriften wie „Gegen Bevormundung“ und „Frauen haben ein Recht auf Information“. „Der 219a in seiner heutigen Form muss weg“, sagte SPD-Vizechef Thorsten Schäfer-Gümbel, der auch anwesend war. Die SPD sei für die Streichung des Paragrafen.
Justizministerin Katarina Barley (SPD) sprach sich in den Zeitungen der Funke Mediengruppe ebenfalls für eine Neuregelung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch aus. „Ärztinnen und Ärzte brauchen hier dringend Rechtssicherheit“, damit sachliche Information möglich sei, so Barley. Der Strafrechtsparagraf 219a verbietet Werbung für Abtreibungen aus finanziellem Eigeninteresse oder „in grob anstößiger Weise“.
Frauen, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, müssten sich schnell und unkompliziert bei Ärzten über einen solchen Eingriff informieren können, sagte Barley. „Hier geht es um sachliche Information, und keinesfalls um Werbung“, unterstrich die Ministerin.
Sie sei optimistisch, dass „noch in diesem Herbst“ eine Lösung in der Koalition gefunden werde, sagte Barley. „Hier vertraue ich auch auf das Wort der Kanzlerin, die zugesagt hat, eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden.“ Die Justizministerin hat die Federführung in einer Gruppe von Kabinettsmitgliedern, die einen Kompromiss aushandeln sollen.
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