Wer randalierte am 1. Mai?: Draufhauen aus Wut und Frust oder im Rausch

Bewährung für Ersttäter, 3 Jahre Haft für einschlägig Vorbestraften: Vier Beispiele von Verurteilungen im Rahmen der Krawalle vom 1. Mai.

Selahatdin K.: Der 57-jährige türkische Staatsangehörige warf in der Walpurgnisnacht am Boxhagener Platz aus einer Gruppe von rund 300 Personen heraus zwei Flaschen auf Polizisten. Selahatdin K. war zur Tatzeit leicht alkoholisiert. Der Vater von sieben Kindern ist seit sechs Jahren arbeitslos. Der Prozess fand zwei Wochen nach dem 1. Mai statt, K. saß bis dahin in Untersuchungshaft. Ihm wurde schwerer Landfriedensbruch und versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, er gestand. Als Nichtvorbestrafter wurde er zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Robert D.: Der 29-Jährige hatte mit seiner Band auf dem Myfest gespielt. Nachdem er sein Instrument in einer Kneipe abgelegt hatte, habe er "aus Wut über die Polizei" zwei Flaschen auf Polizisten geworfen, so der Berliner während der Verhandlung. Gegen seine Festnahme hatte er sich mit Kopfstößen gewehrt. Robert D. hat eine Malerausbildung abgebrochen und lebte von Gelegenheitsjobs. In Aussicht hatte er einen Arbeitsvertrag bei einer Gerüstbaufirma. Die Anklage lautete auf schweren Landfriedensbruch, versuchte gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall. Robert D. gestand und wurde zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt - auch aufgrund seiner Vorstrafen: Körperverletzung und Erschleichung von Leistungen. Er hat Berufung eingelegt.

Jan T.: Die bisher höchste Strafe erhielt Jan T. Der 30-Jährige war aus Erfurt nach Berlin angereist, um nach eigenen Angaben an einer Technoveranstaltung teilzunehmen. Stattdessen wurde er am 1. Mai in Kreuzberg verhaftet - er war viermal beobachtet worden, wie er nach Ende der "Revolutionären 1. Mai"-Demonstration insgesamt 17 Steine und eine Flasche auf Polizisten geworfen hatte. Dabei soll er einen Polizisten am Helm und zwei andere am Oberkörper getroffen haben. Verletzungen der Beamten konnten nicht festgestellt werden. T. soll sich teilweise vermummt im schwarzen Block aufgehalten haben. Im Prozess gestand er die Vorwürfe. Er sei zufällig dazugekommen und habe "aus Frust" gehandelt. Wegen schweren Landfriedensbruchs in vier Fällen, besonders schweren Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung erhielt er eine Haftstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten ohne Bewährung. Der Vater eines Sohns ist mehrfach und einschlägig vorbestraft. Als Bürokaufmann arbeitete er zuletzt als freier Mitarbeiter bei einer Immobilienfirma. Jan T. hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

Mario K.: Vor gut zwei Wochen wurde Mario K. verurteilt. Der Berliner soll am 1. Mai in der Adalbertstraße einen Pflasterstein und eine Flasche aus einer Gruppe von 300 Personen heraus auf Polizisten geworfen haben. Treffer waren nicht feststellbar. Der 23-Jährige war alkoholisiert und soll sich im Laufe der Aktion vermummt haben. Der Kachelofenbauer war weder vorbestraft noch bisher politisch in Erscheinung getreten. Die Richterin verurteilte ihn zu 14 Monaten auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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