: Wer provoziert, wird abgeführt
■ Freispruch für Polizisten, der Partygast mißhandelt haben soll
Mit Freispruch endete gestern der Prozeß gegen den Polizisten Sascha K. vor dem Amtsgericht. Der Beamte der Wache 11 in der Kirchenallee war beschuldigt worden, einen Partygast zu hart angefaßt zu haben (taz berichtete). Der Staatsanwalt hatte auf eine Geldstrafe von 9600 Mark plädiert.
„Zweifelhaft und unverhältnismäßig“, so der Ankläger, sei der „Einsatz wegen einer Ruhestörung und was da passierte“ gewesen. Es fehlte die Rechtsgrundlage, Partygast G. mit auf die Polizeiwache zu nehmen. In seinen Augen hatte der Angeklagte den Mann, den fünf Polizisten zuvor zu Boden gebracht hatten, an den Händen, die auf dem Rücken gefesselt waren, vom Boden hochgezogen und ihn später auf dem Polizeirevier gegen mehrere Türzargen gestoßen.
Der Richter war anderer Ansicht. Ausdrücklich lobte er die Polizisten für ihren Einsatz nachts um zwei Uhr – lärmende Nachbarn seien eine Zumutung. Wenn jemand stört, müsse man ihn mitnehmen, wenn er sich sperrt, entsprechende Mittel anwenden. Und daß er gegen Türzargen gestoßen wurde, habe ja nur G. behauptet, die Polizisten konnten sich nicht erinnern oder hatten nichts gesehen. Die Verletzungen habe sich G. beim Sturz auf den Boden zugezogen: Freispruch.
Partygast G., der die Polizisten als Pfeifen bezeichnet haben soll, war in einem früheren Verfahren wegen Beleidigung mit einem Bußgeld belegt worden.paf
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