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Wen Neonazis um Rechts-Rat fragenUnauffällige Größe

Foto: Jungsfoto: dpa

Die großen Auftritte sucht sie nicht. Vor Gericht tritt die langjährige Rechtsanwältin leise auf, neigt nicht zur Selbstdarstellung. Nichtsdestotrotz ist Gisa Pahl eine der wichtigsten Anwältinnen der rechtsextremen Szene. Pahls Scheu vor der Öffentlichkeit führe zur „Unterschätzung ihrer Bedeutung“, sagt der Rechtsextremismusexperte Anton Maegerle.

Pahl wurde 1957 in Stuttgart geboren, als Kind von Heimatvertriebenen. Von 1973 bis 1983 war sie im „Bund Heimattreuer Jugend“ aktiv und gehörte bis 1993 den „Republikanern“ an. In Hamburg ist Pahl, die heute eine Kanzlei im Bezirk Harburg betreibt, seit 1983 als Anwältin tätig. Zusammen mit dem 2009 verstorbenen Jürgen Rieger gründete sie 1992 das „Deutsche Rechtsbüro“, das aus Sicht des brandenburgischen Verfassungsschutzes „die Vernetzung von Rechtsextremisten aller Lager“ verfolgt.

Das „Büro“ veröffentlichte 1990 erstmals die Publikation „Mäxchen Treuherz und die juristischen Fußangeln“. In dem „Rechtsratgeber“ führte Pahl – unter dem Pseudonym Gisela Sedelmaier – 1992 aus, inwieweit die Aussage „Nur ein toter Jude ist ein guter Jude“ strafbar ist. Tipps gibt die Anwältin inzwischen auch online. Hamburgs Verfassungsschutz sieht in der 60-Jährigen „eine wichtige Stütze der aktiven, gewalt­orientierten rechtsex­tremistischen Szene in Norddeutschland und darüber hinaus“.

Andreas Speit

arbeitet als freier Journalist und Autor über die rechte Szene nicht nur in Norddeutschland

Dass Geld vom rechtsextremen „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) an das „Deutsche Rechtsbüro“ floss, darauf deuten Erkenntnisse der Polizei hin: In den Trümmern des NSU-Hauses in Zwickau fanden Ermittler einen Zettel mit den Namen mehrerer Organisationen und Publikationen. 2002 soll das terroristische Trio Geld an das „Büro“ geschickt haben. Einen der Mitbeschuldigten im laufenden NSU-Verfahren vertrat Pahl bereits wegen einer Rechtsrock-Veranstaltung: Ralf Wohlleben.

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