Weltmeisterschaft im Juni: WM-Partys gibt es nur noch ohne Profit
Die Übertragung der WM-Spiele darf von Betreibern nur kostenlos angeboten werden. Eintritt oder erhöhte Getränkepreise sind tabu.
Der Fan schaut mit großen Augen auf die Homepage des Weltfußballvereins (FIFA) und zählt die Zeit bis zum Fußballereigniss des Jahres: 50 Tage, 10 Stunden, 11 Minuten und 18 Sekunden. Am 11. Juni ist es soweit: Der Anpfiff für die Fußball-WM in Südafrika wird weltweit erklingen. Und weil Südafrika weit ist und nicht jeder live dabei sein kann, wird eine Institution der letzten Weltmeisterschaft in Berlin wieder fröhliche Urständ feiern: das Public-Viewing.
Die Liveübertragung der Spiele auf Großbildleinwänden an öffentlichen Standorten ist zu einem wahren Profitgeschäft geworden. Doch anders als beim letzten Mal dürfen Betreiber von öffentlichem Fußball-Gucken damit nun kein Geld verdienen: Eintritt fürs Public-Viewing oder erhöhte Getränkepreise hat die FIFA in diesem Jahr verboten. Nur wer kostenlose öffentliche Übertragung bietet, wird noch von der FIFA eine Lizenz bekommen.
Der Verband begründet das damit, seine Werbepartner, WM-Sponsoren und nationalen Förderer müssten geschützt werden. Eine eigenes FIFA Public-Viewing-Event zur WM wird es auch in diesem Jahr wieder zwischen dem Großen Stern und der Yitzhak-Rabin-Straße geben.
So manchem Gastronom stößt die neue Regelung sauer auf. "Wir sind offenbar eine mögliche Konkurrenz für die große Fan-Meile der FIFA", beschwert sich Johanna Ismayr, Geschäftsführerin des Bundespressestrandes. Der Betrieb zwischen Hauptbahnhof und Friedrichstraße hat in den vergangenen Jahren Eintritt für die Übertragung verlangt. Das entspricht nun nicht mehr den Lizenzbedingungen.
Ismayr muss nun nachgeben. Laut Medienberichten wollte sie zunächst gegen die FIFA klagen - immerhin hatte sie bei der WM 2006 ein gutes Geschäft mit dem Public Viewing gemacht. Davon ist sie am Mittwoch gegenüber der taz wieder abgerückt. Sie werde sich beugen und Public Viewing ohne Eintritt anbieten.
Für die Kneipe Golgatha in Kreuzberg hat die neue FIFA-Regel keine Konsequenzen. Sie brauche gar keine Lizenzgenehmigung, erklärt die Besitzerin, weil sie keine große Leinwand aufbaue, sondern die Fußball-WM nur auf einem Fernseher zeige. Laut Deutschen Hotel und Gaststätten (DEHOGA) Bundesverband werden TV-Übertragungen im Gastgewerbe grundsätzlich als nichtgewerbliche Veranstaltung angesehen, so dass sie weder anmelde- noch gebührenpflichtig sind.
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