Welche Coronaregeln wo gelten: Der reinste Flickenteppich
Kontaktbeschränkungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Eine bundesweite Regelung würde viel ändern.
Hat man ein negatives Testergebnis in der Tasche, lohnt sich die Zweitverwertung des Tests bei einem ausgiebigen Klamotten-Shopping noch am gleichen Tag. Denn auch dafür braucht man in Berlin einen tagesaktuellen Test, kann dann aber den ganzen Tag in mehreren Läden damit einkaufen.
„Test & Meet“ heißt die Shopping-Methode in Berlin, das eine Inzidenz von 138 Infektionen pro 100.000 Einwohner:innen aufweist. Berlin wäre mit dieser Inzidenz wie viele andere Städte und Regionen ein typischer Fall für die „Notbremse“. Die „Notbremse“, von der Bund-Länder-Konferenz festgelegt, bedeutet unter anderem, dass der nicht lebensnotwendige Einzelhandel, also Klamottenläden und Kaufhäuser, in Regionen mit einer Inzidenz von über 100 wieder schließen müssen. Viele Bundesländer verfügen genau das für ihre stark betroffenen Regionen.
In Nordrhein-Westfalen halten Städte mit hoher Inzidenz ähnlich wie in Berlin aber ebenfalls Geschäfte des nicht lebensnotwendigen Bedarfs offen, mit der sogenannten „Test-Option“. Hier brauchen Kund:innen ebenfalls einen negativen Test. Sie müssen aber – im Unterschied zu Berlin – auch noch vorab einen Termin für jeden Laden buchen. In Potsdam, ebenfalls von hohen Infektionszahlen geplagt, versuchte man am Samstag genau dieses „doppelte“ Verfahren. Es herrschte „Totentanz“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen, der taz, „einen Test und einen Termin für jeden Laden, das ist eine zu hohe Hürde. Da ist die Berliner Regelung vielversprechender“.
Ausgangssperre ist Ländersache. Noch.
Laut Busch-Petersen planen Kaufhäuser und Mall-Betreiber:innen, zertifizierte Testzentren vor oder in die eigenen Häuser zu holen, wo die Kund:innen dann vorab einen für sie kostenlosen Test absolvieren könnten. Denn fürs Shopping mit Negativ-Test ist ein „zuhause ausgeführter Selbsttest nicht ausreichend“, heißt es auch in einer Erklärung des NRW-Sozialministeriums.
Unterschiedliche Regelungen für die Städte und Landkreise mit hoher Inzidenz gibt es auch bei privaten Treffen. Grundsätzlich gilt für diese Risikogebiete, dass sich nur noch jeweils ein Haushalt mit einer einzigen weiteren Person treffen darf. Bayern zum Beispiel hält sich daran, auch über die Ostertage. In Baden-Württemberg hingegen dürfen über Ostern bei privaten Treffen zwei Haushalte mit maximal fünf Personen zusammen kommen. Kinder bis zum Alter von 14 Jahren zählen nicht mit.
In Bayern gilt in den stark betroffenen Regionen eine Ausgangsperre von 22 Uhr bis fünf Uhr. In Mecklenburg-Vorpommern sind bei sehr hohen Inzidenzen laut Corona-Verordnung „Ausgangsverbote“ von 21 bis 6 Uhr möglich. Auch die Regelungen zu Ausgangssperren sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich. Noch.
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