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Welche Coronaregeln wo geltenDer reinste Flickenteppich

Kontaktbeschränkungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Eine bundesweite Regelung würde viel ändern.

Test, Termin, oder beides? Klamottenladen im niederbayerischen Freyung Foto: Andreas Gebert/reuters

BERLIN taz | Wer in Berlin einen Friseur­termin am Mittwoch Vormittag gebucht hat, muss sich nach dem neuesten Senatsbeschluss vorher zu einem Testzentrum begeben und einen Corona-Test machen lassen. Denn ohne ein tagesaktuelles, schriftlich bestätigtes und negatives Testergebnis ist der Besuch einer Fri­seu­r:in oder Kos­me­ti­ke­r:in in Berlin ab Mittwoch nicht mehr möglich.

Hat man ein negatives Testergebnis in der Tasche, lohnt sich die Zweitverwertung des Tests bei einem ausgiebigen Klamotten-Shopping noch am gleichen Tag. Denn auch dafür braucht man in Berlin einen tagesaktuellen Test, kann dann aber den ganzen Tag in mehreren Läden damit einkaufen.

„Test & Meet“ heißt die Shopping-Methode in Berlin, das eine Inzidenz von 138 Infektionen pro 100.000 Ein­woh­ne­r:in­nen aufweist. Berlin wäre mit dieser Inzidenz wie viele andere Städte und Regionen ein typischer Fall für die „Notbremse“. Die „Notbremse“, von der Bund-Länder-Konferenz festgelegt, bedeutet unter anderem, dass der nicht lebensnotwendige Einzelhandel, also Klamottenläden und Kaufhäuser, in Regionen mit einer Inzidenz von über 100 wieder schließen müssen. Viele Bundesländer verfügen genau das für ihre stark betroffenen Regionen.

In Nordrhein-Westfalen halten Städte mit hoher Inzidenz ähnlich wie in Berlin aber ebenfalls Geschäfte des nicht lebensnotwendigen Bedarfs offen, mit der sogenannten „Test-Option“. Hier brauchen Kun­d:in­nen ebenfalls einen negativen Test. Sie müssen aber – im Unterschied zu Berlin – auch noch vorab einen Termin für jeden Laden buchen. In Potsdam, ebenfalls von hohen Infektionszahlen geplagt, versuchte man am Samstag genau dieses „doppelte“ Verfahren. Es herrschte „Totentanz“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen, der taz, „einen Test und einen Termin für jeden Laden, das ist eine zu hohe Hürde. Da ist die Berliner Regelung vielversprechender“.

Ausgangssperre ist Ländersache. Noch.

Laut Busch-Petersen planen Kaufhäuser und Mall-Betreiber:innen, zertifizierte Testzentren vor oder in die eigenen Häuser zu holen, wo die Kun­d:in­nen dann vorab einen für sie kostenlosen Test absolvieren könnten. Denn fürs Shopping mit Negativ-Test ist ein „zuhause ausgeführter Selbsttest nicht ausreichend“, heißt es auch in einer Erklärung des NRW-Sozialministeriums.

Unterschiedliche Regelungen für die Städte und Landkreise mit hoher Inzidenz gibt es auch bei privaten Treffen. Grundsätzlich gilt für diese Risikogebiete, dass sich nur noch jeweils ein Haushalt mit einer einzigen weiteren Person treffen darf. Bayern zum Beispiel hält sich daran, auch über die Ostertage. In Baden-Württemberg hingegen dürfen über Ostern bei privaten Treffen zwei Haushalte mit maximal fünf Personen zusammen kommen. Kinder bis zum Alter von 14 Jahren zählen nicht mit.

In Bayern gilt in den stark betroffenen Regionen eine Ausgangsperre von 22 Uhr bis fünf Uhr. In Mecklenburg-Vorpommern sind bei sehr hohen Inzidenzen laut Corona-Verordnung „Ausgangsverbote“ von 21 bis 6 Uhr möglich. Auch die Regelungen zu Ausgangssperren sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich. Noch.

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