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Weiß die Justiz, was Sie tut?

■ betr.: "Wußten sie, was sie tun?" (Tod des Angolaners Amadeu Antonio durch rechtsradikale Übergriffe), taz vom 8.9.92

betr.: „Wußten Sie, was Sie tun?“ (Tod des Angolaners Amadeu Antonio durch rechtsradikale Übergriffe), taz vom 8.9.92

Bei der Verteidigung von Straftätern stellt sich immer wieder die Frage, was ein Verteidiger noch vor sich verantworten kann. Sicher ist es richtig von einem Strafverteidiger, jedem Straftäter einen Prozeß zu dessen Gunsten zu gestalten, auch um ihm die Chance zu geben, sein Leben zu ordnen und es auf den Boden unseres Rechtsstaates zurückzuführen. (Ob die juristischen Strafen und dessen Maße erzieherisch wertvoll sind, sei dahingestellt.)

Wie können es aber vier Verteidiger vor sich verantworten, für ihre Mandanten Freispruch zu fordern, mit der Begründung, sie seien aus „Neugierde und nicht aus Handlungsabsicht“ unter den Randalierern gewesen. Vorsätzliche Körperverletzung und fahrlässige Tötung haben nichts mit „Neugierde“ zu tun, sondern stellen Straftaten dar, dessen Schuldige in die Schranken der Gesellschaftsordnung zurückgewiesen werden müssen. Wenn der Prozeß auf den geforderten Freispruch hinausläuft, ist das nicht nur ein „Freibrief“ für Täter, sondern vielmehr die Einladung an eine perspektivlose Jugend, „Neugierde“ zu zeigen, Kai Buchholz, Emden

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