Wehrmachtsprozess in Italien: Verbrechen bleiben ungesühnt
In Italien geht einer der letzten Prozesse gegen Soldaten der Wehrmacht zu Ende. Ihnen wird besonders schwerer Mord vorgeworfen. Belangt werden sie wohl nicht.
BERLIN taz | Ihren Lebensabend werden die alten Männer wohl in Deutschland in Ruhe und Frieden verbringen können, trotz der Forderung nach lebenslanger Haft. Wehrmachtssoldaten der Fallschirm-Panzerdivision "Hermann Göring" wird vorgeworfen, im Frühjahr 1944 bei Massakern in Norditalien rund 400 ZivilistInnen ermordet zu haben. Seit 2009 wird zumindest einigen von ihnen am Militärgericht im italienischen Verona der Prozess gemacht - in Abwesenheit der Angeklagten. Denn Deutschland weigert sich bis heute, sie an Italien auszuliefern.
Es handelt sich um einen der letzten großen Prozesse gegen NS-Kriegsverbrecher, der zurzeit im Veneto kurz vor dem Abschluss steht. Nach der Invasion der Alliierten auf Sizilien und Mussolinis Entmachtung besetzten deutsche Truppen 1943 Nord- und Mittelitalien. Gemeinsam mit faschistischen Milizen gingen Wehrmachtssoldaten und Mitglieder der Waffen-SS brutal gegen den erstarkenden Widerstand der Bevölkerung vor und führten unter dem Deckmantel der "Partisanenbekämpfung" in den letzten Kriegsmonaten einen grausamen Feldzug. Ganze Dörfer löschten sie aus und ermordeten dabei wahllos Frauen, Männer und Kinder.
Wegen "besonders schweren Mordes, begangen mit besonderer Grausamkeit an unschuldigen Personen", stehen nun neun ehemalige Wehrmachtsangehörige, darunter acht Offiziere und Unteroffiziere, in Verona vor Gericht. Nachgewiesen werden soll, dass sie in Kommandofunktion an der Planung und Durchführung mehrerer Massaker an Zivilisten beteiligt waren, unter anderen in den Provinzen Florenz, Modena und Arezzo. Über 65 Jahre nach den ihnen vorgeworfenen Taten sind sie im Alter zwischen 84 und 92, drei verstarben während des Prozesses. Die Staatsanwaltschaft hat jüngst lebenslängliche Haftstrafen für alle Angeklagten gefordert. Ein Urteil wird für Ende Juni erwartet.
Amtshilfe aus Deutschland
Auch Dortmunder Staatsanwälte und das Landeskriminalamt in Düsseldorf haben Material gesammelt. Ein deutscher Ermittler hat im laufenden Prozess auch ausgesagt. "Unsere Akten waren Grundlage des italienischen Verfahrens, versicherte Staatsanwalt Andreas Brendel. Doch weiter geht die Kooperation nicht. Deutsche Staatsangehörige werden laut Gesetz nur dann ans Ausland zur Strafverfolgung ausgeliefert, wenn sie der Auslieferung selbst zustimmen. Die Angeklagten müssen den Hinterbliebenen der Ermordeten also nicht in die Augen sehen.
"Dass NS-Täter selbst im EU-Ausland nur dann der Gerechtigkeit zugeführt werden können, wenn sie persönlich einwilligen, ist skandalös", sagt Anne Lepper von der Arbeitsgemeinschaft Reggio-Emilia, die sich um öffentliche Aufklärung über die deutschen Verbrechen in Italien bemüht. Denn für die noch lebenden Angehörigen der Opfer sei es ein wichtiges Symbol, dass die mutmaßlichen Mörder tatsächlich vor Gericht stehen. Deutschland als Land der Täter stehe in der Pflicht, sagt Lepper: "Die Regierung muss endlich Verantwortung übernehmen und Auslieferung an andere Rechtsstaaten ermöglichen."
Kein Nachweis individueller Schuld
Trotz der Amtshilfe für die italienischen Kollegen - in Deutschland ist derzeit kein eigener Prozess gegen die in Verona angeklagten Wehrmachtssoldaten geplant. Die Beweislage reiche für den Nachweis individueller Schuld nicht aus, sagte Staatsanwalt Brendel. Wie genau ein solcher Nachweis erbracht werden muss, ist unter Juristen umstritten. Die Staatsanwälte in Verona prüften etwa, ob die Angeklagten zum Zeitpunkt der Massaker wegen Urlaubs oder Krankheit als abwesend gemeldet waren. Fanden sie in den Akten keine Notiz, so werteten sie die Beteiligung als erwiesen.
Aber auch in Italien mag man sich mit den deutschen Massakern während des Zweiten Weltkriegs nicht allzu ausführlich beschäftigen. Die Vorarbeiten zum aktuellen Prozess begannen erst spät, weil belastende Dokumente jahrzehntelang im "Schrank der Schande" unter Verschluss gehalten wurden. Darin hatte die militärische Anklagebehörde in Rom in den 1950er-Jahren wichtige Beweise über deutsche Kriegsverbrechen verborgen - offenbar in Absprache mit Regierungsstellen, um im Kalten Krieg den Nato-Partner Deutschland nicht zu belasten.
Erst im Zuge des Verfahrens gegen SS-Führer Erich Priebke wurden 1994 die Akten entdeckt und an die Staatsanwaltschaft übergeben. Sie ermöglichten etwa die Prozesse gegen Friedrich Engel, den "Schlächter von Genua". Er starb 2006 in Freiheit.
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