: Wehrkraftzersetzung? Freispruch in Bayern
München (dpa) - Der ehemalige bayerische Beamte Alfons Lukas (33) und zwei Mitangeklagte sind vom Landgericht München I in einer Neuauflage ihres Prozesses vom Vorwurf der verfassungsfeindlichen Einwirkung auf die Bundeswehr (früher: Wehrkraftzersetzung) freigesprochen worden. Lukas hatte in einem Flugblatt „Rekrutenabschied“ 1985 das Militär scharf angegriffen. Das Flugblatt war an Einrückende verteilt worden. Lukas war dafür im vorigen Jahr von einer anderen Strafkammer des Landgerichts zu acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Urteil war vom BGH aufgehoben worden. Der Begründung zufolge hatte das Erstgericht nicht hinreichend festgestellt, ob es sich bei den Empfängern des Flugblattes bereits um Bundeswehrangehörige im Sinne der Strafvorschrift des Paragraphen 89 Strafgesetzbuch gehandelt habe.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen