Wasserwerfer in Stuttgart: S21-Ausschuss rechtlich wasserdicht
Ein CDU-Abgeordneter hält den Untersuchungsausschuss zum Schlossgarteneinsatz für verfassungswidrig. Ein Gutachten widerspricht.
STUTTGART taz |Ist der Untersuchungsausschuss „Schlossgarten II“, der den Wasserwerfereinsatz gegen Stuttgart 21-Demonstranten klären soll, verfassungswidrig? Wiederholt hatte der Landtagsabgeordnete Reinhard Löffler für die CDU Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ausschusses geäußert. Um zu klären, ob an Löfflers Bedenken was dran ist, beauftragte die Ausschussmehrheit aus SPD und Grünen Pascale Cancik, Professorin für Öffentliches Recht, mit einem Gutachten.
Heute stellte Cancik ihr Ergebnis vor. Demnach verstößt der Untersuchungsausschuss in keiner der untersuchten Fragestellungen gegen die Verfassung.
Löffler ist von Canciks Ergebnissen nicht überzeugt. Zwar nimmt zwar von seiner Ankündigung Abstand, vor dem Staatsgerichtshof zu klagen. Er kündigt aber an, im Landtag werde „noch was kommen“. Im Gegensatz dazu fühlen sich Grüne und SPD bestätigt. Der Grünen-Obmann Uli Sckerl sagt: „Die CDU sollte das Ergebnis jetzt akzeptieren. Seit Wochen versucht sie diesen Ausschuss zu diskreditieren. Wir wollen zügig weiterarbeiten.“
Der Ausschuss ist der zweite zum sogenannten „Schwarzen Donnerstag“ vor vier Jahren. Bei einem Polizeieinsatz mit Wasserwerfern im Stuttgarter Schlossgarten wurden mehr als 400 Demonstranten teilweise schwer verletzt. Der Ausschuss versucht zu klären, ob dem ersten Ausschuss zu diesem Themenkomplex Unterlagen vorenthalten wurden und ob die damalige Regierung von CDU-Ministerpräsident Stefan Mappus Einfluss auf die Polizei genommen hat.
Geschützter innerer Zirkel
Der rechtliche Streit entzündete sich vor allem an der Absicht, E-Mail-Korrespondenz der damaligen Regierung als Beweismittel heranzuziehen. Die Mails waren von der Regierung eigentlich gelöscht worden, durch ein Backup sind sie aber immer noch verwertbar.
Im Mai hatte Löffler im Gespräch mit der taz erklärt: „Der Untersuchungsausschuss möchte, dass Unterlagen aus dem Kernbereich der Mappus-Regierung vorgelegt werden.“ Dieser „Kernbereich“ beschreibe aber den innersten Zirkel einer Regierung und müsse geschützt werden. „Sonst müssten Politiker künftig am Ende ihrer Regierungszeit ein Freudenfeuer machen und alles anzünden.“
Die Gutachterin Cancik erklärte nun die juristischen Spitzfindigkeiten des Falls. Demnach müsste die Regierung selbst argumentieren, warum sie die geforderten Unterlagen nicht herausgeben kann. Nun ist Mappus' Regierungszeit aber schon gut drei Jahre vorbei. Niemand kann mehr im Namen der damaligen schwarz-gelben Regierung sprechen. Und ohne Begründung ist laut der Gutachterin nicht prüfbar, ob eine Zurückhaltung gerechtfertigt ist. Es obliege der jetzigen Regierung, im Einzelfall zu prüfen, welche Unterlagen sie herausgibt. Der SPD-Obmann Sascha Binder sagt, man werde in jedem Fall die Beweisanträge stellen, Inhalte aus den Mailaccounts von Mappus und Ex-Verkehrsministerin Tanja Gönner (CDU) verwerten zu dürfen.
Der Untersuchungsausschuss befragte heute außerdem einen 58-jährigen Polizisten, Leiter des Führungs- und Einsatzstabes beim Polizeipräsidium Stuttgart. Er lieferte weitere Hinweise, dass der Schlossgarteneinsatz politisch beeinflusst war. Schon zehn Tage vor dem Einsatztag am 30. September 2010 habe man in Polizeibesprechungen über den möglichen Inhalt der Regierungserklärung Bescheid gewusst, die Mappus Anfang Oktober halten wollte.
„Es wäre geschickt gewesen, dort verkünden zu können, dass die Baumfällungen fürs Erste beendet sind“, sagte der Zeuge. Auch die Polizei habe durch diese Zusammenarbeit mit der Politik auf eine Beruhigung des anhaltenden Konflikts mit der Bürgerbewegung im Schlossgarten gehofft.
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