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  • 12.4.2018

Was fehlt …

… die Kommentarlöschung

Ein deutsches Gericht hat erstmals die Löschung eines Facebook-Kommentars verboten. Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichteten, erwirkte ein Berliner Facebook-Nutzer vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung, die es dem Netzwerk untersagt, einen Kommentar des Mannes zu löschen und ihn zu sperren. Die Entscheidung stammt demnach vom 23. März (Aktenzeichen 31O21/18). Sie wurde Facebook dem Bericht zufolge noch nicht zugestellt. Der Berliner hatte demnach Anfang Januar auf seinem Facebook-Account geschrieben: „Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über ‚Facharbeiter‘, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt.“ Der Kommentar sei dann von Facebook mit dem Verweis gelöscht worden, der Nutzer habe damit die Richtlinien des Online-Netzwerkes verletzt. Der Nutzer-Account wurde demnach zudem für 30 Tage gesperrt, der Nutzer sei dagegen mit juristischen Schritten vorgegangen. (afp)