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Warum Honecker nicht nach Chile darf

HONECKER

Berlin (taz) - Der frühere Staatsratsvorsitzende Erich Honecker hat die chilenischen Behörden um eine Aufenthaltsgenehmigung ersucht, die Bundesregierung hat wegen der laufenden Strafverfahren die Behörden in Santiago allerdings gebeten, diese Genehmigung zu versagen. Dies berichtet die über diplomatische Vorgänge gewöhnlich gut unterrichtete BRD-Zeitung 'Die Welt‘. Nach diesen Informationen war der Botschafter der Bundesrepublik in Chile, Pabsch, von den chilenischen Behörden gefragt worden, was die BRD zu einer eventuellen Übersiedlung Honeckers nach Chile sage. Am Montag war Pabsch angewiesen worden, den Behörden die negative Antwort Bonns mitzuteilen.

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