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Wartungskosten sind einklagbar

COBURG dpa ■ Beim Ratenkauf eines Computerprogramms kann der Käufer die weitere Bezahlung verweigern, wenn die Wartungskosten kurz nach dem Erwerb erheblich erhöht werden. Dies entschied das Landgericht Coburg in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az. 22 O 398/02). Der Inhaber eines Computer-Fachhandels hatte bei einer Softwarefirma Lizenzen zum Vertrieb verschiedener Computerprogramme erworben und eine Wartungsvereinbarung zur Pflege der Software abgeschlossen. Als die Firma die Produkte neu auflegte, kaufte der Händler die neuen Versionen für 8.600 Euro. Die Firma sagte zu, dass der Wartungsvertrag mit einer Pauschale von 2.500 Euro weiterlaufe.