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Wald soll nicht zerstückelt werden

■ Grüne/AL fordern Moratorium für die Berliner Waldflächen/ Senat soll für die landeseigenen Forstflächen im Umland ein Nutzungs- und Landschaftsplanungskonzept vorlegen

Berlin. Vor dem Ausverkauf des Berliner Waldes haben gestern in einer gemeinsamen Erklärung der Landesverband der Grünen/AL und die Fraktion Bündnis 90/Grüne gewarnt. Das Land dürfe seinen Haushalt nicht mit dem Verkauf von Waldflächen sanieren. Derzeit seien mehrere Flächen in der Stadt in Gefahr: So wolle der Bezirk Köpenick aus der Wuhlheide einen Technologiepark machen. Kritisiert wurden auch die Pläne von Umweltsenator Volker Hassemer (CDU), in einem Teil des Grunewaldes im Zusammenhang mit der Olympiaplanung ein Tennisstadion zu errichten. Weitere Gefahren drohten zudem durch den »scheibchenweisen« Verkauf von Stadtforstflächen durch den Finanzsenator Elmar Pieroth (CDU). Die Grünen/AL forderten statt dessen den Senat auf, bis Ende dieses Jahres ein umfassendes Nutzungs- und Landschaftsplanungskonzept für die rund 11.000 Hektar Wald zu erstellen, die Berlin im Umland besitze. Den Gesamtbestand der Berliner Waldfläche bezifferten die Grünen/AL auf rund 28.000 Hektar, wovon 17.000 im innerstädtischen Bereich liegen würden.

Der umweltpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Grüne im Abgeordnetenhaus, Hartwig Berger, verlangte vom Senat ein Moratorium für den Verkauf von Waldflächen. Bevor ein solches Konzept vorliege, dürften unter keinen Umständen weitere Waldflächen verkauft werden. Berger erinnerte an den vor 77 Jahren abgeschlossenen Berliner »Dauerwaldvertrag«. Mit dem damaligen Vertrag seien die Berliner Forsten vor der Zerstückelung und Bebauung gerettet worden. In dem 1915 abgeschlossenen Vertrag hatte der Zweckverband Groß-Berlin vom preußischen Fiskus für 50 Millionen Goldmark über 10.000 Hektar Wald erworben und sich zugleich verpflichtet, diese Flächen nicht zu bebauen, sondern sie auf Dauer als Waldfläche zu erhalten. Berger forderte in diesem Zusammenhang eine Verschärfung des bestehenden Landeswaldgesetzes. Wald solle nur dann gerodet werden, wenn dafür eine Ersatzfläche mit mindestens demselben Umfang wieder aufgeforstet werde. Um die Waldgebiete geschlossen zu erhalten, sollten diese Ersatzflächen an jene Flächen angrenzen, in dem die Rodung oder Umwandlung stattfinde, so Berger weiter. Außerdem solle Berlin für jede verlorene Waldfläche eine Abgabe in einen zweckgebundenen »Waldausgleichsfonds« einzahlen. Mit dem Geld sollen für den Naturhaushalt wertvolle Flächen aufgekauft werden.

Gegen den geplanten Verkauf von 115 Hektar Wald in Ladeburg bei Bernau protestierte gestern auch der BUND-Berlin. Dem Finanzsenator warf er vor, die Gebiete als Manövriermasse für Bodenspekulation und ungehemmte Baupolitik anzusehen. sev

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