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Wahlperiode soll einen Monat länger dauern

Bonn (rtr) – Damit die Deutschen in Zukunft nicht in den Sommerferien wählen müssen, soll das Grundgesetz geändert werden. In einem gestern bekanntgewordenen Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, die Wahlperiode um einen Monat zu verlängern. Danach sollen Bundestagswahlen künftig 46 bis 48 Monate nach der Konstituierung eines neuen Parlaments stattfinden dürfen. Das Gesetz soll erstmals für die Legislaturperiode nach der Bundestagswahl 1998 gelten. Für das Gesetz müßte eine Zweidrittelmehrheit des Bundestags stimmen, beabsichtigt ist die gemeinsame Einbringung durch Union, FDP, SPD und Grüne.

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