Wahlen im kurdischen Nordirak: Zugewinne für die Opposition

Die Goran-Liste erringt auf Anhieb offenbar 20 Prozent der Stimmen und siegt in Suleimaniya. Betrugsvorwürfe gibt es natürlich auch.

Machte sich Regionalpräsident Masud Barzani die Finger mit Wahlbetrug schmutzig? Bild: reuters

SULEIMANIYA taz | Der noch jungen Oppositionsbewegung "Goran" ist es offenbar gelungen, die politische Landschaft im irakischen Kurdistan kräftig durcheinander zu wirbeln. Die Goran-Liste hat landesweit offenbar mehr als 20 Prozent der Stimmen erlangt. In Suleimaniya, der Provinz im Südosten der Region, hat sie die Wahl nach ersten vorläufigen Ergebnissen sogar gewonnen.

"Wir haben in Suleimaniya mehr als 50 Prozent der Wählerstimmen errungen", sagte Hama Tawfik, prominenter Kandidat von Goran. Die Goran-Liste liege in Suleimaniya vorn, bestätigte Basher Mohammed Tawfik vom Bündnis aus je zwei gemäßigten islamistischen und säkularen Parteien, das in einigen Gegenden ebenfalls punkten konnte. Dass Goran, was auf Deutsch Wechsel heißt, gut abgeschnitten hat, räumten auch Vertreter der Patriotischen Union Kurdistans (PUK) ein, deren Hochburg Suleimaniya bisher war.

Dass die PUK von Präsident Dschalal Talabani und die Demokratische Partei Kurdistans (KDP) von Masud Barzani die Doppelwahl für das Parlament und den Regionalpräsidenten gewonnen haben, stand am Sonntag weitgehend fest. Wie schon bei den Wahlen vor vier Jahren traten die beiden politischen Schwergewichte Kurdistans auf einer gemeinsamen Liste an. Auch die Wiederwahl von Barzani zum Regionalpräsidenten galt als sicher. Offenbar hat Talabani jedoch den Unmut in den eigenen Reihen, aus der die Goran-Liste hervorgegangen ist, sowie den Ärger über Korruption und Vetternwirtschaft unterschätzt.

Die Wahlen sind freilich von Betrugsvorwürfen überschattet. In Suleimaniya sei der Wahlgang weitgehend fair verlaufen, sagte Bashir Mohammed Tawfik. Doch in den Provinzen Erbil und Dohuk habe es in den Abendstunden schwere Manipulationen gegeben. Nicht nur hätten die Regierungsparteien Personen zu den Wahllokalen gefahren, die nicht wahlberechtigt waren, ihre Vertreter seien auch an der Beobachtung der Auszählung gehindert worden.

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