Wahl in UNO-Menschenrechtsrat: Achse der Menschenrechte
Die UNO hat Deutschland in den Menschenrechtsrat gewählt. NGOs bezeichnen die Wahl von Ländern wie Venezuela, Pakistan und Gabun als „fragwürdig“.
GENF taz | Das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin hat die erneute Wahl Deutschlands in den UNO-Menschenrechtsrat in Genf als „Anerkennung“ für die Politik der Bundesrepublik“ und zugleich als „Verpflichtung für die Zukunft“ begrüßt.
„Wir gehen davon aus, dass Bundesregierung und Bundestag sich künftig regelmäßig und ernsthaft mit den Empfehlungen der UN-Menschenrechtsgremien befassen“, erklärte Institutsdirektorin Beate Rudolf. Ein „erster Testfall“ sei das periodische Überprüfungsverfahren der Lage in Deutschland durch den UN-Menschenrechtsrat im April 2013. Hier könne „Deutschland durch einen selbstkritischen Bericht an den Rat mit gutem Beispiel vorangehen“, betonte Rudolf.
Am Montagabend hatte die UNO-Generalversammlung in New York Deutschland mit einer Mehrheit von 127 ihrer 193 Mitgliedsstaaten in geheimer Abstimmung für die Dreijahresperiode 2013 bis 2015 in den Menschenrechtsrat gewählt. Deutschland gehörte dem Gremium bereits in den Jahren 2007 bis 2009 an. Die westliche Staatengruppe besetzt nach dem regionalen Verteilschlüssel der UNO sieben der 47 Sitze im Menschenrechtsrat.
Auf die beiden weiteren westlichen Sitze, die zum Jahresende frei werden, wurden die USA (131 Stimmen) und Irland (124) gewählt. Deutlich unter der zur Wahl in den Menschenrechtsrat erforderlichen absoluten Mehrheit der Mitglieder der Generalversammlung blieben die beiden weiteren Kandidaten Griechenland (78) sowie – zur großen Überraschung vieler Beobachter – Schweden mit lediglich 75 Stimmen.
In den vier anderen Regionalgruppen gab es jeweils nur so viele Kandidaten wie frei werdende Plätze. Dies sei Ergebnis „fragwürdiger Vorabsprachen“ in diesen Regionalgruppen, kritisierten Amnesty International, Human Rights Watch und andere Nichtregierungsorganisationen.
Unter den neu gewählten Staaten wurden Äthiopien, die Elfenbeinküste, Gabun, Kasachstan, Pakistan, die Vereinigten Arabischen Emirate und Venezuela von den Menschenrechtsorganisationen als „völlig ungeeignet“ für die Mitgliedschaft in dem UN-Gremium eingestuft. Auch die Wahl Brasiliens, Kenias und Sierra Leones sei „fragwürdig“.
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