: Wahl-Premiere im Strafvollzug
Berlin (adn) - Erstmalig haben in der Geschichte der DDR Strafgefangene und Verhaftete die Möglichkeit zu wählen. Strafgefangene und Verhaftete können persönlich oder über eine bevollmächtigte Person ihres Vertrauens einen Wahlschein direkt bei ihrem zuständigen örtlichen Rat beantragen. Die Übersendung eines Wahlscheins ist die Voraussetzung für ihre Stimmabgabe. Die Wahlhandlung wird durch jeden zuständigen Wahlvorstand in den Einrichtungen des Strafvollzugs durchgeführt. Vor dem Wahltag können sich die Mitglieder der Wahlvorstände von der Ordnungsmäßigkeit der für die Wahl hergerichteten Räume überzeugen. Die Wahlkommission stellte am Mittwoch fest, daß einige Strafgefange jedoch ihre beantragten Wahlscheine bisher noch nicht erhalten haben, obwohl sie ordnungsgemäß Vertrauenspersonen beauftragt, bzw. an die zuständige Wahlkommission geschrieben hatten.
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