Wahl-Ausschluss von Bremer AfD: AfD-Landesliste darf nicht antreten

Der Landeswahlausschuss hat die Zulassung am Freitag einstimmig abgelehnt. Landes- sowie Bundesverband der AfD wollen Beschwerde einreichen.

Blauer Luftballon mit rot-weißen Schriftzug der AfD

Die fehlende eidesstattliche Versicherung führt zum Wahlausschluss der AfD Bremen Foto: Emmanuele Contini/imago

BREMEN dpa/taz | Die Alternative für Deutschland (AfD) darf mit ihrer Bremer Landesliste nicht bei der Bundestagswahl antreten. Der Landeswahlausschuss habe die Zulassung am Freitag einstimmig abgelehnt, sagte die Sprecherin des Landeswahlleiters. Unter dem Wahlvorschlag habe die eidesstattliche Erklärung der Schriftführerin der Wahlversammlung gefehlt.

Zwar habe die AfD noch versucht, andere eidesstattliche Erklärungen einzureichen. Gesetzlich sei aber die Unterschrift dieser bestimmten Person nötig.

Hintergrund der fehlenden Unterschrift sind Unstimmigkeiten im Landesverband des kleinsten Bundeslands. Der AfD-Landesverband Bremen und der Bundesverband wollten Beschwerde beim Bundeswahlleiter einlegen, kündigte der Bürgerschaftsabgeordnete Thomas Jürgewitz an. Bis Montag hat die Partei dafür Zeit.

2017 erhielt die AfD bei der Bundestagswahl in Bremen 10 Prozent der Stimmen. Bundestagsabgeordneter wurde über die Landesliste der Bremer AfD-Politiker Frank Magnitz. Ihm wird eine Nähe zum völkisch-nationalistischen „Flügel“ um Björn Höcke nachgesagt. 2019 erklärte der Verfassungsschutz den Bremer Landesverband der AfD zum Prüffall.

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