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Waffenexporte aus DeutschlandZielgenaue Lieferung

Die Bundesregierung will Rüstungsexporte und ihre Verwendung in Empfängerländern stärker kontrollieren. Das gilt auch für Überwachungsgüter.

Hier wird der neue „Puma“ vorgestellt. Wo man mit ihm demnächst Menschen töten wird? Foto: dpa

Berlin rtr | Die Bundesregierung will die Kontrollen von Rüstungsexporten und beim Endverbleib solcher Güter ausweiten. Nach den am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Vorschlägen von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel soll die Ausfuhrkontrolle auch für einige Überwachungsgüter gelten, wie Telefon-Abhöranlagen, die bislang ohne Genehmigung exportiert werden können.

Auch dazugehörige Dienstleistungen unterliegen der Aufsicht. Zudem will Gabriel den Endverbleib von deutschen Rüstungsgütern wirksamer nachprüfen. Neben den gängigen Endverbleibserklärungen soll es Kontrollen in den Empfängerländern geben, damit Kriegs- und bestimmte Schutzwaffen nicht unerlaubt etwa in Kriegsländer weiterverkauft werden.

Die Bundesregierung bekennt sich zu einer eher restriktiven Rüstungsexportpolitik, was von der Branche in den letzten Monaten immer wieder kritisiert wurde.

Das Kabinett beschloss am Mittwoch zudem ein aus zehn Punkten bestehendes neues Strategiepapier der Regierung zur Verteidigungsindustrie. Es soll dem veränderten außen- und sicherheitspolitischen Umfeld Rechnung tragen. Darin werden verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologien, wie die Kryptotechnologie, die Sensorik sowie Rüstungs- und Schutztechnologien, definiert. Sie sollen erhalten und gezielt weiterentwickelt werden.

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3 Kommentare

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  • Hier zeigt sich, daß sogar totale Blindheit noch steigerungsfähig ist, z. B. dadurch, daß man nicht erkennt, daß in der Politik gute Freunde nur solange Freunde sind, bis sie bekommen haben, was sie ohne Freundschaftsgetue niemals bekommen hätten.

  • Edel, edel geht die Welt zugrunde...

  • Diese Problematiken der deutschen Exporte werden seit Jarhzehnten als problematisch diskutiert. Und jetzt erst hat der SPD-Vorsitzende davon erfahren, nachdem er bereits jahrelang im Amt ist?