Vorwürfe gegen Wikileaks-Kopf Assange: Ermittlungen wegen Belästigung
Die schwedische Staatsanwaltschaft wird gegen Wikileaks-Gründer Assange nicht mehr wegen Verdachts der Vergewaltigung ermitteln. Es werde aber ein Verfahren wegen Belästigung eingeleitet.
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Wikileaks-Grüner Julian Assange wegen Verdachts der Vergewaltigung sind endgültig vom Tisch, teilte die Anklagebehörde in Stockholm am Mittwoch mit. Es werde aber ein Ermittlungsverfahren wegen „Belästigung“ gegen ihn eingeleitet werden.
Grundlage hierfür seien die Angaben einer der beiden Frauen, die sich Ende vergangener Woche bei der Polizei gemeldet hatten. Diese hatten Aussagen gemacht, die zunächst zum Erlass eines Haftbefehls wegen Vergewaltigung geführt hatten. Der dann wenige Stunden später wieder aufgehoben worden war. Der jetzige Tatverdacht bezieht sich laut Mitteilung von Oberstaatsanwältin Eva Finné ausdrücklich auf „Belästigung“ einer der beiden Frauen. Nicht auf den nach schwedischem Strafgesetz ebenfalls möglichen speziellen Strafvorwurf „sexuelle Belästigung“. Der Beschluss war „nicht glasklar“, teilte Finné mit.
Laut dem fraglichen Straftatbestand gilt als Belästigung („Ofredande“) ein „handgreifliches oder anderes rücksichtloses Benehmen“. Auch Mobbing oder telefonische bzw. briefliche Belästigung werden davon erfasst. Als Strafe drohen Geldbuße oder Haft bis zu einem Jahr. Welche Vorgänge diesen Tatvorwurf genau begründen sollen, ist offiziell noch nicht bekannt. Eine 31-jährige Schwedin, welche einen Teil der Vorwürfe gegen Assange erhoben hatte, hatte diesen im Rahmen von dessen Schwedenaufenthalt, speziell einem von einer sozialdemokratischen Organisation veranstalteten Vortrag zeitweise betreut. In einem Zeitungsinterview hatte sie ihm später vorgeworfen, ein „schiefes Frauenbild“ zu haben und „Probleme damit, ein Nein zu akzeptieren“.
Julian Assange soll in den nächsten Tagen zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf angehört werden. Claes Borgström, der Anwalt der beiden Frauen kritisierte den Beschluss der Verfahrenseinstellung. Er könne nicht nachvollziehen, warum das „was einmal von einer Staatsanwältin als Vergewaltigung eingestuft wurde, nun nicht einmal mehr sexuelle Belästigung gewesen sein soll“. Er werde daher gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen.
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