Vorschlag für US-Supreme-Court: Obama nominiert Garland
Die Republikaner wollen dem nächsten Präsidenten den Vorschlag für die Nachbesetzung am höchsten Gericht überlassen. Obama geht nun auf Konfrontationskurs.
ap/dpa | US-Präsident Barack Obama hat für den freien Posten am Verfassungsgericht der USA den Juristen Merrick Garland nominiert. Garland werde in den Supreme Court Integrität, Bescheidenheit und Unparteilichkeit bringen, sagte Obama am Mittwoch auf einer Pressekonferenz. Damit geht er auf Konfrontationskurs mit den im US-Parlament dominierenden Republikanern, die im Wahljahr keine Nominierung des scheidenden Präsidenten für das höchstrichterliche Amt mehr akzeptieren wollen. Der verstorbene konservative Verfassungsrichter Antonin Scalia war ihrem Lager zugerechnet worden.
Garland ist bisher Vorsitzender Richter des US-Berufungsgerichts für den Hauptstadtbezirk Columbia. 1997 stimmte seiner Berufung an dieses Gericht eine Mehrheit aus beiden Parteien zu, darunter sieben derzeitige republikanische Senatoren.
Die Position ist unbesetzt, nachdem der langjährige Richter Antonin Scalia mit 78 Jahren im Amt gestorben ist. Obama hat laut Verfassung die Pflicht, einen Nachfolger vorzuschlagen. Das letzte Wort hat aber der Senat, der von den Republikanern dominiert wird. Die Konservativen wollen eine Anhörung des von Obama vorgeschlagenen Bewerbers solange verhindern, bis ein neuer Präsident gewählt ist.
Scalia galt als Rechtsaußen in dem neunköpfigen Gremium. Obama erklärte im Vorfeld der Bekanntgabe, die Entscheidung sei eine der wichtigsten seiner Amtszeit, die er sich nicht leicht gemacht habe. Damit erfülle er seine verfassungsmäßige Pflicht. „Ich mache meinen Job. Ich hoffe, die Senatoren machen ebenfalls ihren Job und prüfen meinen Kandidaten zügig.“
Die Entscheidungen des Supreme Court haben enorme politische Tragweite. In den kommenden Monaten stehen Urteile zu den Themen Klimaschutz, Abtreibung, Schwangerschaftsverhütung und Einwanderung an. Da der Gerichtshof aktuell nur acht Richter zählt, ist auch ein Patt von vier zu vier Stimmen möglich. In diesem Fall würde die jeweils vorausgegangene Entscheidung des jeweils unteren Gerichts, dessen Urteil überprüft werden soll, bestätigt.
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