Vorraussetzungen für Organspende: Das System Hirntod
Voraussetzung für eine Organentnahme ist der Tod des „Spenders“. Doch wann ein Mensch tot ist, darüber gehen die Meinungen auch bei den Experten auseinander.
BERLIN taz | „Sehr nachdrücklich“, ließ Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) kürzlich eine Runde von Journalisten wissen, sollen die Bürger demnächst aufgefordert werden, sich in Sachen Organspendebereitschaft zu erklären.
Geht es nach Willen der Vertreter des interfraktionellen Gruppenantrags, der demnächst die geltende erweiterte Zustimmungsregelung ersetzen soll, werden sich Bürger und Bürgerinnen künftig wiederholt genötigt sehen, sich „zu entscheiden“, ob sie im Falle ihres Hirntods ihre Organe spenden wollen oder nicht.
Weil die Dokumentation dieser Entscheidung an die nicht unumstrittene elektronische Gesundheitskarte gekoppelt wird, befasst sich die aktuelle Diskussion über die Organspende allerdings fast nur noch mit datenschutzrechtlichen Problemen. Abgelenkt wird damit nicht nur von der in die Kritik geratene Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), sondern auch von den problematischen Voraussetzungen des ganzen Systems, dem Hirntod. Denn erst der für hirntot erklärte Mensch erlaubt es, Organe zur Transplantation zu entnehmen.
Gemessen an der aufgeregten Debatte, die vor der Verabschiedung des Transplantationsgesetzes (TPG) 1997 um den Hirntod kreisten, ist das erstaunlich. Das könnte ein Indiz dafür sein, dass sich das Todeskriterium als „evident“, also stimmig erwiesen hat, wie der mittlerweile verstorbene Hirnforscher Detlef B. Linke damals forderte; oder die Gleichgültigkeit verweist darauf, dass der Hirntod als Mindestvoraussetzung, um einen Menschen für tot zu erklären, inzwischen allgemein so akzeptiert wird.
Fast 45 Jahre ist es jetzt her, dass Christian Bernard in Südafrika die erste Herztransplantation (3. 12. 1967) durchgeführte. Wenige Tage später machten US-Mediziner in New York mit ihrer ersten Herztransplantation Furore.
Eine erste offizielle Definition für den Hirntod kam erst später. Ende 1968 veröffentlichte das "ad Hoc Committee of the Harvard Medical School" ihr Hirntodkonzept, das in den folgenden Jahren in zahlreichen Ländern überbenommen wurde.
Eines der Länder, die lange Zeit mit dem Hirntodkonzept haderten, ist Japan. Dort wurde die Organentnahme bei Hirntoten erst 1997 erlaubt.
Ganz anders verlief die Entwicklung in Großbritannien und in den Niederlanden. Dort dürfen Organe auch nach dem Herzstillstand entnommen werden. Ein Drittel der Organspender sind dort mittlerweile "Herztote". (wlf)
Von beidem kann aber nicht ausgegangen werden, denn die sinkende Organspendebereitschaft, durch die sich die Politik zum Handeln veranlasst sieht, spricht für die zunehmende Skepsis in der Bevölkerung. Und diese wiederum wird auch genährt durch eine zunächst abseits geführte, inzwischen öffentlich werdende fachwissenschaftliche Diskussion, in deren Rahmen das Hirntodkonzept zunehmend in Misskredit gerät.
Verzweckung von Organen
In Verdacht stand es von Anfang an ohnehin, weil die berühmte Definition des Harvard Ad Hoc Committee on Brain Death zeitlich zusammenfiel mit der weltweit ersten Herztransplantation Christiaan Barnards in Südafrika. Der Zusammenhang zwischen der neuen Bestimmung von Tod und der Verzweckung von Organen für auf der Warteliste stehende Patienten schien so auffällig, dass in Vergessenheit geriet, dass es eigentlich eine medizinische Innovation war, die dazu nötigte, den Umgang mit sterbenden Menschen neu zu regeln.
Dass ein Patient trotz irreversibel ausgefallener Hirnfunktionen mittels einer Herz-Lungen-Maschine auf unabsehbare Zeit am Leben erhalten werden konnte, forderte das medizinische Personal heraus. Handelt es sich nur noch um einen künstlich belebten Körpersack, dem alles, was ihn zum Menschen machte, schon abhanden gekommen war? Und darf man sich dann des Leibes bemächtigen und Teile zur Wiederverwendung entnehmen?
Im Laufe der Zeit entwickelten sich abgestufte Hirntodkonzepte. Während sich zum Beispiel in Großbritannien eine relativ weit vorgeschobene Fixierung des Todes (der Teilhirntod durch Ausfall des Hirnstamms) durchsetzte, nahm die Bundesärztekammer 1982 den Ganzhirntod, der dann auch Eingang ins Transplantationsgesetz fand, als Todeskriterium in seine Empfehlungen auf.
Dass fünf Jahre vor Verabschiedung des TPGs der angeblich tote Körpersack von Marion Ploch in Erlangen noch ein Kind auf die Welt zu bringen in der Lage war, beunruhigte nur die Kritiker. Für eine Weile schien die Debatte abgekühlt. Es waren dann ausgerechnet der Medizinkritik unverdächtige Wissenschaftler, die das Thema wieder auf die Agenda setzten und neue Regeln für die Transplantation forderten.
Spezifischer als die herkömmliche Hirntoddiagnostik
Durch die Entwicklung der bildgebenden Verfahren wie die Positronen-Emmissions-Tomografie und die Magnetresonanztomografie lässt sich die Aktivität des Gehirns, die Auskunft über zum Beispiel Schmerzreize geben, nun spezifischer nachweisen als mit der herkömmlichen Hirntoddiagnostik. Verschiedene Studien zeigen, dass Patienten mit minimalem Bewusstseinszustand (Minimal Conscious State, MCS) auf sensorische Reize, Gesichter oder Sprache reagieren.
Britische Anästhesisten forderten im Jahr 2000 deshalb eine Totalnarkose von hirntoten Organspendern, um mögliche Schmerzempfindungen zu vermeiden. Rückenmarksreflexe sind Transplantationsteams auch hierzulande bekannt, deshalb werden hirntoten Patienten bei der Organentnahme häufig Relaxantien verabreicht.
Unter Druck gerät der Hirntod aber auch von anderer Seite. Immer fragwürdiger scheint nämlich die Annahme, dass das Gehirn den Hauptintegrator für den Gesamtorganismus darstellt und dieser mit dessen Ausfall zusammenbricht. Aber wie schon der reine Augenschein zeigt, ist der Organismus, wenn auch mit Unterstützung, auch ohne Gehirn noch in der Lage zur Wundheilung oder zur Temperatursteuerung – oder eben auch zur Schwangerschaft.
Das amerikanische President’s Council of Bioethics hat 2008 in einem White Paper deshalb festgehalten, „dass der anhaltende Dissens“ im Hinblick auf das Hirntodkriterium und die neuen empirischen Ergebnisse „eine erneute Debatte über den Hirntod“ erforderten. Es hat Jahre gedauert, bis Einzelstimmen, die von diesen Debatten berichteten, in Deutschland Gehör fanden – wenn auch nicht in der Politik.
Spende nach Herzstillstand
Die erneute Hirntoddebatte ist allerdings nicht ganz unproblematisch. Alan Shewmon, der vom Ethikrat geladene Hirntodkritiker etwa fordert, die Grundlagen für Organspenden ganz grundsätzlich zu überdenken.
In manchen Ländern nämlich wird seit den 90er Jahren zunehmend auch die – in Deutschland verbotene – Spende nach Herzstillstand praktiziert. Das Herz hat zwar nicht unwiderruflich zu schlagen aufgehört, aber es scheint nicht sinnvoll, es wieder in Ganz zu setzen. Die verbesserten Möglichkeiten, die Funktionen der Organe möglichst lang zu erhalten, ermöglichen dann eine Entnahme.
Mittlerweile gibt es sogar Stimmen, die die Organentnahme völlig von einem bestimmten Todeskriterium lösen wollen, vorausgesetzt, der Patient trifft vorab entsprechende Entscheidungen. Wenn aber jeder für sich bestimmt, wann er tot ist, und nach Belieben über seine Körperteile verfügt, werden wir ethisch in ganz neue Fahrwasser geraten.
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