Vorratsspeicherung: Bürgerrechtler planen Rekord-Klage
Gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung formiert sich Protest: Eine Massen-Verfassungsbeschwerde soll sie verhindern.
BERLIN taz "Der gigantischsten Datensammlung Deutschlands setzen wir die größte Verfassungsbeschwerde Deutschlands entgegen", kündigt Ricardo Remmert-Fontes vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an. Schon 17.000 Bürger haben per Unterschrift angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Zwangsspeicherung von Telefon-Verbindungsdaten einzureichen. 5.000 Bürger haben sogar schon dem Anwalt des Arbeitskreises, Meinhard Starostik, eine Vollmacht zur Einreichung der Klage ausgestellt.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der Vorratsspeicherung wurde im April beschlossen. Auf Vorgabe der EU sollen die Telekom-Unternehmen alle Verbindungsdaten 6 Monate lang speichern. Bei Bedarf könnte die Polizei dann rekonstruieren, wer mit wem in dieser Zeit per Telefon, Mail oder SMS in Verbindung gestanden hat. Die Inhalte von Chats oder Gesprächen sollen nicht betroffen sein. Das Gesetz soll am 1. Januar in Kraft treten.
"So viele Unterschriften unter einer Verfassungsbeschwerde sind in Deutschland bisher einmalig", sagt Ricardo Remmert-Fontes. Der Arbeitskreis ist ein Netzwerk verschiedener Bürgerrechtsgruppen. Sie sehen in der Vorratsdatenspeicherung einen schweren Grundrechtseingriff, weil die Daten von den Providern gespeichert werden müssen, ohne dass ein konkreter Verdacht vorliegt.
Gleich nach der Verkündung des Gesetzes soll nach dem Willen der Bürgerrechtler ein Eilbote vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stehen, im Gepäck neben der Massen-Verfassungsbeschwerde auch den Antrag auf einstweilige Anordnung, damit das Gesetz bis zur Entscheidung in Karlsruhe erst gar nicht in Kraft tritt.
Trotz der großen Zahl der Beschwerden würde das Verfassungsgericht nicht lahmgelegt werden, was ja aber auch nicht beabsichtigt ist. Da alle Kläger über den gleichen Anwalt die gleiche Klageschrift einreichen, würden die zigtausend Klagen in Karlsruhe zu einem einzigen Verfahren zusammengefasst. Das Gericht würde dann immer nur einen Brief an den Anwalt schreiben, der dann seine zigtausend Mandanten benachrichtigten muss.
Doch ist das Verfassungsgericht überhaupt zuständig? Schließlich setzt der Gesetzentwurf von Justizministerin Zypries eine Richtlinie der EU um. Eigentlich müsste die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung vom Europäischen Gerichtshof geklärt werden. Der wird sich auf Klage Irlands ohnehin mit der Richtlinie beschäftigen. Wenn er sie kassiert, bleibt das deutsche Gesetz bestehen. Dann ist Karlsruhe die richtige Adresse für die Klagen.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen
meistkommentiert