Vorratsdatenspeicherung-Frist abgelaufen: Nochmal drüber reden

Die Frist der EU-Kommission für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ist verstrichen. In einem Brief hat die Regierung nun ihre Pläne vorgestellt – der EU reichen sie nicht.

Können sich nicht einigen: Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister Friedrich. Bild: dpa

BRÜSSEL afp | Im Konflikt um die Vorratsdatenspeicherung hat die EU-Kommission Deutschland davor gewarnt, eine laufende Überprüfung der EU-Richtlinie als Vorwand für eine Nichtumsetzung zu nehmen. „Die Evaluierung der Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung kann keine Entschuldigung sein, sie nicht umzusetzen“, sagte der Sprecher von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Freitag in Brüssel. „Das ist eine Verpflichtung für alle Mitgliedsländer und die Kommission als Hüterin der Verträge muss sicherstellen, dass die EU-Gesetzgebung vollkommen und korrekt umgesetzt wird.“

Die von Brüssel gesetzte Frist zur Stellungnahme war in der Nacht zu Freitag abgelaufen. Da Deutschland die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt hat, droht nun eine Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof. Die laufende Überprüfung der EU-Richtlinie und das Verfahren gegen Deutschland wegen Vertragsverletzung seien „zwei verschiedene Dinge“, sagte der Kommissionssprecher. Indirekt warnte er die Bundesregierung zudem davor, auf Zeit zu spielen. Die Überprüfung der Richtlinie sei eine „komplizierte und sensible“ Angelegenheit und „es ist klar, dass Ergebnisse kurzfristig nicht erwartet werden können“.

Der Sprecher bestätigte zudem den fristgerechten Eingang des Schreibens der Bundesregierung. In dem Brief, der am Freitag der Nachrichtenagentur AFP vorlag, kündigt die Bundesregierung der EU-Kommission die Behandlung eines entsprechenden Gesetzes in einer „zeitnahen Kabinettbefassung“ an. "Die Kommission analysiert die Antwort", sagte der Sprecher. „Auf den ersten Blick scheint es, dass Deutschland keinen Fortschritt bei der Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gemacht hat und weiterhin EU-Recht bricht.“ Die EU-Kommission wolle nun darüber entscheiden, ob sie Deutschland verklagt.

Zudem stellte der Sprecher erneut klar, dass die Kommission das von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) befürwortete sogenannte Quick-Freeze-Verfahren nicht als ausreichende Umsetzung der EU-Regelung ansieht. „Das sind zwei verschiedene Dinge: Quick Freeze kann nicht als eine Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung angesehen werden.“

Die Union dringt gemäß den EU-Regeln auf eine sechsmonatige generelle Speicherung von Telekommunikationsdaten. Die FDP lehnt eine solche anlasslose Speicherung ab und schlägt alternativ das kurzfristige Einfrieren von Daten im Verdachtsfall vor.

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