Vorgesetzte von Serienmörder Niels Högel: Anklage nur in drei Fällen

Ehemalige Vorgesetzte des Serienmörders sind wegen Totschlags angeklagt. Das Oberlandesgericht Oldenburg lässt aber nur wenige Fälle zur Klage zu.

Niels Högel vor Gericht

Seine Taten beschäftigen weiter die Justiz: Niels Högel Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

HAMBURG taz | Von 63 vorgeworfenen Taten bleiben nur drei Anklagen übrig: Das Oberlandesgericht Oldenburg hat nun bestätigt, dass sich fünf ehemalige Vorgesetzte des niedersächsischen Serienmörders Niels Högel in nur drei Fällen wegen Totschlags durch Unterlassung verantworten müssen.

„Eine mögliche Mitverantwortung der Beschuldigten für Taten Högels scheidet in den anderen 60 Fällen aus strafrechtlicher Sicht aus“, sagt die Sprecherin des OLG, Bettina von Teichman. Hintergrund sind unterschiedliche Ansichten von Staatsanwaltschaft und Gericht – auch über ein 2002 ausgestelltes Arbeitszeugnis für Högel.

Högel arbeitete als Krankenpfleger zwischen 1999 und 2005 an den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst. Dort hatte er – mindestens – 87 Menschen ermordet. Seit 2020 ist Högel für alle diese Morde rechtskräftig verurteilt. Die Oldenburger Staatsanwaltschaft ermittelte jedoch auch gegen weitere Mit­ar­bei­te­r:in­nen der Kliniken, denen sie eine Mitschuld an den Taten vorwirft.

Die nun eingedampften zugelassenen Klagen richten sich gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Oldenburger Klinikums, einen ehemaligen ärztlichen Leiter der kardiologischen Intensivstation, einen Leiter des Bereichs Pflege der kardiologischen Intensivstation und eine ehemalige Pflegedirektorin.

Kein Fall fürs Strafrecht

Die Staatsanwaltschaft hatte diese Oldenburger Vorgesetzten Högels auch als mitverantwortlich an Morden im Klinikum Delmenhorst erklärt. Früh hatten sie in Oldenburg einen Verdacht gegen Högel, ohne jedoch die Polizei einzuschalten.

Im Oktober 2002 erhält Niels Högel von seinem bisherigen Arbeitgeber, dem Klinikum Oldenburg, sein Arbeitszeugnis.

„Umsichtig, gewissenhaft und selbstständig“ habe er gearbeitet und in „kritischen Situationen überlegt und sachlich richtig“ gehandelt. Gelobt wurden auch seine „Einsatzbereitschaft“ und sein „kooperatives Verhalten“.

Einen Monat zuvor teilte ihm sein Arbeitgeber mit, dass das berufliche Vertrauensverhältnis zerstört sei. Er könne von der Intensivstation zu vollen Bezügen in den Hol- und Bringdienst des Klinikums wechseln. Oder Högel werde sofort freigestellt, bekomme aber noch drei Monate sein volles Gehalt.

Högel entscheidet sich für die zweite Option und bewirbt sich mit dem Arbeitszeugnis beim Klinikum Delmenhorst.

Stattdessen wurde Högel zunächst versetzt und anschließend ans Delmenhorster Klinikum weggelobt. Weil er dort weiter mordete, hätten sich die Vorgesetzten durch Unterlassen schuldig gemacht. Eine zusätzliche Anklage wegen fahrlässiger Tötung oder der Nichtanzeige geplanter Straftaten war wegen Verjährung nicht erhoben worden.

Im April hatte das Landgericht allerdings entschieden, dass es einer daraus resultierenden Schuld im strafrechtlichen Sinne eines Totschlags durch Unterlassen nicht folgt – und die Klageschrift nur für drei Morde im Oldenburger Klinikum zulässt. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. „Die Staatsanwaltschaft hält vollumfänglich an ihrer Anklage fest“, erklärte ein Sprecher im April. Deshalb musste nun das OLG darüber entscheiden.

„Bei Unterlassungsdelikten gelten strafrechtlich besondere Anforderungen“, sagt von Teichman. Die Angeklagten hätten einerseits eine eindeutige Verantwortung für die Pa­ti­en­t:in­nen – eine sogenannte Garantenstellung für die Opfer – innegehabt haben müssen. „Das hatten die Angeklagten nach Ansicht des Gerichts hier nicht“, sagt von Teichman, zumindest nicht im strafrechtlichen Sinn: Mit­ar­bei­te­r:in­nen eines Klinikums können nicht verantwortlich für Pa­ti­en­t:in­nen eines anderen Klinikums sein.

Hinzu kommt die Frage, wie ein vom Oldenburger Klinikum für Högel ausgestelltes Arbeitszeugnis rechtlich zu bewerten ist. Darin wurde Högel in den höchsten Tönen gelobt. Ihren Verdacht erwähnten die Angeklagten darin mit keinem Wort. Hätten sie das erwähnen müssen, um weitere Opfer zu verhindern?

Der Argumentation wollte das OLG nicht folgen: Ein Arbeitszeugnis sei dazu da, Ar­beit­neh­me­r:in­nen ein Feedback zu vorangegangenen Leistungen zu geben, andererseits anderen Arbeitgebern Kenntnisse zu erteilen.

„Ein Arbeitszeugnis dient nach Ansicht des Gerichts nicht dazu, potentielle Opfer oder die Öffentlichkeit zu schützen“, sagt von Teichman. Einen sogenannten Pflichtwidrigkeitszusammenhang wollte das OLG also nicht erkennen, der Voraussetzung für eine Anklage wegen Unterlassung gewesen wäre.

Prozessbeginn noch unklar

Wann der Prozess vor dem Landgericht Oldenburg beginnt, ist bislang noch unklar. Da es auch noch weitere Verfahren gegen ehemalige Mit­ar­bei­te­r:in­nen des Klinikums Delmenhorst gibt, die sich für ähnliche Vorwürfe verantworten müssen, denkt das Landgericht noch über eine Zusammenlegung zu einem gesammelten großen Verfahren nach.

„Eine Verbindung der Verfahren kommt in Betracht“, sagt ein Sprecher des Landgerichts. So könnten doppelte Vernehmungen vermieden werden. Wenn es zum Prozess kommt, dann wird wohl auch Högel wieder vor Gericht sitzen – in diesem Fall als befragter Zeuge.

Daneben hatte die Staatsanwaltschaft erst im vorigen Monat Anklage gegen einen ehemaligen Pfleger des Klinikums Oldenburg wegen mutmaßlichen Meineides erhoben. Der heute 50-Jährige soll im Februar 2019 im Strafverfahren gegen Högel als vereidigter Zeuge bewusst wahrheitswidrig ausgesagt haben.

Richtigstellung: In einer früheren Version dieses Textes stand, dass sich auch ein ärztlicher Leiter der Anästhesiestation vor dem Oberlandesgericht Oldenburg verantworten müsse. Das ist falsch. Das Gericht hat die Anklage gegen den Mann nicht zugelassen. Wir bedauern den Fehler. Die Redaktion

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.