: Vor zehn Jahren
... berichtete die taz über eine Entscheidung des Bremer Oberverwaltungsgerichtes. Das hatte entschieden, daß Radio Bremen nicht zu kostenloser Wahlwerbung verpflichtet werden kann. Zwei Klagen der Republikaner und der MLPD (Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands) hatte das Bremer Verwaltungsgericht schon abgewiesen: Weil SPD, CDU, Grüne, FDP und DKP im Juli beschlossen hatten, auf Funk- und Fernsehwerbung ganz zu verzichten, „entspricht es dem Neutralitätsgebot am ehesten, wenn überhaupt keine Sendezeiten zur Verfügung gestellt werden“, so die Urteilsbegründung.
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