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Vor der Landtagswahl in SachsenSachsen-AfD legt Beschwerde ein

Weil sie nur mit stark gekürzter Kandidat*innenliste antreten darf, zieht die AfD vor Gericht. Aus der Landes-CDU kommt indessen eine Koalitionsabsage.

Schwer beleidigt: Die sächsische AfD unter Jörg Urban darf nur mit kurzer Liste antreten Foto: dpa

Leipzig dpa | Die sächsische AfD hat beim Verfassungsgerichtshof in Leipzig Beschwerde gegen die Kürzung ihrer Kandidat*innenliste für die Landtagswahl am 1. September eingelegt. Der Landeswahlausschuss hatte am 5. Juli einen Großteil der AfD-Landesliste aus formalen Gründen nicht zugelassen. Laut Gericht ist mit der Beschwerde auch der Antrag verbunden, eine einstweilige Anordnung gegen die Entscheidung zu erlassen. Die Beschwerde sei am Freitag eingegangen, teilte das Gericht am Montag mit. Laut einer Sprecherin war zunächst noch unklar, bis wann das Gericht eine Entscheidung trifft. Man bemühe sich, den Fall vor der Landtagswahl zu klären.

Der Landeswahlausschuss hatte nur die ersten 18 Plätze von insgesamt 61 Plätzen der AfD-Liste bestätigt. Bei einem guten Abschneiden zur Landtagswahl könnte die AfD unter Umständen nicht alle Mandate besetzen.

Aber auch bei einem Wahlerfolg hätte die AfD wohl kaum Chancen auf eine Regierungsbeteiligung, weil ihr mögliche Koalitionspartnerinnen fehlen. Denn auch in der CDU ist das Interesse an einer Koalition mit den Rechtspopulist*innen eher gering: Wie am Montag bekannt wurde, sprechen sich 45 von 60 CDU-Direktkandidat*innen in Sachsen gegen eine Koalition mit der AfD aus. Das geht aus einer Befragung der Gruppe „Zukunft Sachsen“ hervor.

Die Initiative hatte die Politiker*innen befragt, ob sie eine Koalition mit der AfD ausschließen. 45 Antworten seien bislang eingegangen, sagte der Sprecher der Gruppe, Sascha Kodytek, am Montag in Leipzig. Aus allen sei eine Ablehnung zur Koalition mit der AfD hervorgegangen. Einzelheiten zur Befragung wollte die Gruppe noch am Montag bekanntgeben.

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5 Kommentare

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  • „Weil sie nur mit stark gekürzter Kandidat*innenliste antreten darf, zieht die AfD vor Gericht.“

    Stellt sich in der Tat die Frage, warum der Landeswahlaussschuss die Wahlliste nicht insgesamt verworfen hat, wurde sie doch anders als es das Sächsische Wahlgesetz und die Wahlordnung vorschreiben, nicht in einem einheitlichen Verfahren aufgestellt.

    • @Rainer B.:

      So schön es auch wäre, aber weder Landeswahlgesetz noch irgendeine Wahlordnung schreiben vor, wie Parteien Ihre Direktkandidaten zu bestimmen haben. Lediglich die Form der Benennung ist geregelt und die scheint die AfD erfüllt zu haben. Ich fürchte wirklich, dass dieser begrüßenswerte Versuch rechten Einfluss zu reduzieren, ein echter Rohrkrepierer wird und im Ergebnis mehr Sachsen den vermeintlich Ausgegrenzten wählen wird.

      • @Jan Ströher:

        Hier geht es ja nicht um die Findung der Direktwahlkandidaten, sondern um die Wahlliste als Ganzes.







        §18 des sächsischen WahlG schreibt unter (5) folgendes vor: „Eine Partei kann im Wahlgebiet nur e i n e Landesliste und in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag einreichen.“

        §21 des sächsischen WahlG schreibt weiterhin folgendes vor: „Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer in e i n e r Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder in e i n e r besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist.“



        Das steht ganz klar ein Oder und nicht etwa ein Und.

        • @Rainer B.:

          Wie kann man das numerisch verstehen? Es geht darum, dass die Wahl einer Mitgiederversammlung bedarf - und zum Beispiel nicht einer Abstimmung des Vorstands im Hinterstübchen des örtlichen Rotary-Clubs ...

          • @Stefan S. V.:

            Die Einheitlichkeit des Verfahrens kann man nicht numerisch verstehen, sondern m u s s man zwingend.



            Hier wurde aber auf zwei unterschiedlichen Listenparteitagen mit abweichenden Wahlverfahren - zunächst Einzelwahl, später Gruppenabstimmung - also unter nicht gleichen Bedingungen gelistet.



            Das Problem ist ja bei der AfD keineswegs unbekannt oder neu und wurde etwa 2014 unter der damaligen Landesvorsitzenden Frauke Petry einfach dadurch gelöst, dass man beim zweiten Parteitagstermin die ersten Kandidaten nochmal formal mitwählte. Dies ist hier aber - warum auch immer - nicht gemacht worden, mit dem Ergebnis, dass es der Wahlliste nun insgesamt an der erforderlichen Einheitlichkeit mangelt. No way!