■ Vor dem Prozeß gegen PKK-Führer: Bundesanwaltschaft bestätigt Absprachen
Karlsruhe (dpa) – Die Bundesanwaltschaft hat bestätigt, eine Absprache über den bevorstehenden Prozeß gegen den ehemaligen Europa-Führer der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK getroffen zu haben. Die Bundesanwaltschaft habe mit dem Verteidiger des PKK-Führers mit dem Decknamen Kani Yilmaz vor dessen Auslieferung aus Großbritannien eine „Verfahrensvereinbarung“ getroffen, wie Eva Schübel, Sprecherin der Bundesanwaltschaft, gestern erklärte.
Yilmaz soll im Oktober 1993 an Anschlägen auf türkische Konsulate, Banken und Geschäfte beteiligt gewesen sein. Ziel der Absprache war nach Angaben der Sprecherin zum einen die rasche Auslieferung des seit Oktober 1994 inhaftierten Yilmaz, der von weiteren Rechtsmitteln gegen die Überstellung nach Deutschland abgesehen habe. Zum anderen wolle der Generalbundesanwalt dadurch eine zügige Abwicklung des voraussichtlich im November beginnenden Prozesses gegen Yilmaz vor dem Oberlandesgericht Celle erreichen. Zum genauen Inhalt der Vereinbarung wollte Schübel nichts sagen.
Der Spiegel hatte berichtet, es werde nicht der Vorwurf zur Anklage kommen, Yilmaz sei Kopf einer Terrorgruppe. Die Strafe solle nicht mehr als acht Jahre Haft betragen und der PKK-Aktivist nach Verbüßung der Hälfte der Strafe freigelasssen werden.
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