Von der Leyen sperrt Internetseiten: Kinderporno-Filter kommt

Ministerin von der Leyen konkretisiert die Pläne gegen Kinderpornografie. Prompt melden sich Innenpolitiker zu Wort, die auch Internetseiten für Glücksspiele oder rassistische Inhalte sperren wollen.

Sind die Ideen der Familienministerin eine sinnvolle Maßnahme gegen Kinderpornos - oder Türöffner für Internetzensur? Bild: dpa

Schon ab März sollen verbotene ausländische Internetinhalte in Deutschland blockiert werden. Entsprechende Pläne haben Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) und die deutschen Internetprovider jetzt konkretisiert. Die Regelung soll zunächst auf kinderpornografische Inhalte beschränkt sein.

Konkret geht es um Seiten, die auf Servern in Staaten lagern, in denen Kinderpornografie nicht verboten ist oder solche Verbote nicht wirksam durchgesetzt werden. Künftig sollen deutsche Internetnutzer solche Seiten nicht mehr aufrufen können. Wer entsprechende Internetadressen eingibt, bekomme nur ein Stoppschild und eine kurze Begründung für die Sperrung zu sehen. Weil solche Anbieter häufig ihre Standorte wechseln, werde das Bundeskriminalamt (BKA) täglich eine Liste zu sperrender Seiten zusammenstellen.

In einem ersten Schritt will die Bundesregierung die sieben größten Internetprovider vertraglich verpflichten, den Zugang zu den Seiten der BKA-Liste zu blockieren. Der Vertrag betreffe 95 Prozent des deutschen Marktes. In einem zweiten Schritt werde das Telemediengesetz geändert, um auch die restlichen Internetanbieter zur Sperrung der vom BKA gelisteten Seiten zu zwingen. Dies erklärte das Familienministerium jetzt auf Anfrage der taz.

Entsprechende Pläne hatte Ministerin von der Leyen schon im November verkündet. Mitte Januar traf sie sich mit den Verbänden der Internetwirtschaft, die ihre Bereitschaft zur Mitarbeit erklärte. Seither beraten die Provider in einer Arbeitsgruppe mit Familien-, Wirtschafts- und Innenministerium über den genauen Inhalt der Regelung. Über Details ist Stillschweigen vereinbart worden.

Für die Provider ist wichtig, dass es für die Sperrungen eine eindeutige Rechtsgrundlage gibt, damit sie sich nicht selbst strafbar machen, etwa wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses. Außerdem wollen sie vor Schadensersatzforderungen sicher sein, falls Seiten geblockt werden, die gar keine strafbaren Inhalte aufweisen. Betroffene sollen sich, so die Forderung der Provider, direkt ans BKA wenden. Der Staat soll auch für Kompensationen bei Fehlsperrungen aufkommen.

Im Familienministerium hält man die Probleme für lösbar. "In Norwegen gab es in den letzten Jahren weniger als zehn Fehler", erklärte ein Sprecher. Auch die Angst der Provider, dass eine Filterung das Internet langsamer mache, habe sich in Norwegen nicht bestätigt, wo das "access blocking" seit 2004 praktiziert wird.

Von der Leyens Zeitplan ist ehrgeizig. Bis Ende Februar soll die Vereinbarung mit den Providern stehen und wirksam werden. Noch vor der Bundestagswahl im September soll das Telemediengesetz geändert werden.

Versprochen wird im Familienministerium, dass sich die geplante Regelung nur mit kinderpornografischen Seiten befassen wird. Allerdings forderte BKA-Präsident Jörg Ziercke schon im Vorjahr, auch "fremdenfeindliche und antisemitische Inhalte" einzubeziehen, auch sie stünden auf unterster moralischer Stufe. Außerdem haben die Innenminister von Bund und Ländern angeregt, den Zugang zu illegalen Sportwetten u-nd Lotterien zu sperren.

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