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Volkzählungsstände erlaubt

■ Hessischer Verwaltungsgerichtshof verpflichtet Darmstadt zur Genehmigung von Informationsständen zur Volkszählung

Kassel (ap/taz) - Städte und Gemeinden in Hessen haben rechtswidrig gehandelt, als sie Informationsstände zur Volkszählung aus inhaltlichen Gründen verboten. Zu diesem Schluß kam gestern der Hessische Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz in einem Eilverfahren. Die Genehmigung für Informationsstände auf öffentlichen Straßen und Plätzen dürfe nur von straßen– und verkehrsrechtlichen Erwägungen abhängig gemacht werden und nicht von allgemeinen Erwägungen über die inhaltliche Rechtfertigung eines Informationsstandes und des verteilten Schriftmaterials, erklärten die Richter. Das gelte auch für Stände zur Volkszählung. Befürchte jedoch die Verkehrsbehörde, daß mit einem beabsichtigten Informationsstand irgendwelche rechtswidrigen Ziele verfolgt werden sollen, so müsse sie die zuständigen Polizeibehörden einschalten. Mit dieser Entscheidung änderte der Zweite Senat des Verwaltungsgerichtshofes seine bisherige Rechtssprechung ab, nach der die Straßenverkehrsbehörden auch selbst ein inhaltiches Prüfungsrecht haben. Straßenverkehrsbehörden in Darmstadt hatten gegen einen Informationsstand keine straßenrechtlichen und verkehrsmäßigen Bedenken erhoben, die Genehmigung aber trotzdem verweigert, weil sie befürchteten, es werde rechtswidrig zu einem Boykott aufgerufen. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte als Beschwerdeinstanz die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Darmstadt, das die Stadt schon zur Genehmigung des Informationsstandes zur Volkszählung verpflichtet hat. (Aktenzeichen: Verwaltungsgerichtshof 2 TG 911/87) Mitglieder des Bundesvorstands der Jusos und Hamburger Sozialdemokraten haben in einer Anzeige, die in mehreren Hamburger Zeitungen erschien, zum Boykott der Volkszählung aufgerufen. Die Zählung sei verfassungsrechtlich bedenklich, gefährlich, teuer und selbst mit massivem staatlichen Zwang nicht durchsetzbar, schreiben die Sozialdemokraten in ihrem Aufruf „Wir sagen nein!“ Ve

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