■ Volkskammer: Keine Versicherung
Kassel (AP) – Ein Abgeordnetenmandat in der Volkskammer der DDR gilt nicht als versicherte Tätigkeit für die Arbeitslosenversicherung. Das entschied das Bundessozialgericht. Demzufolge können die wegen der deutschen Vereinigung arbeitslos gewordenen ehemaligen Volkskammerabgeordneten von der Bundesanstalt für Arbeit für den Verlust ihres Mandats kein Arbeitslosengeld beanspruchen. (AZ: Bundessozialgericht: 11 RAr 57/93)
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen