piwik no script img

■ VolkskammerKeine Versicherung

Kassel (AP) – Ein Abgeordnetenmandat in der Volkskammer der DDR gilt nicht als versicherte Tätigkeit für die Arbeitslosenversicherung. Das entschied das Bundessozialgericht. Demzufolge können die wegen der deutschen Vereinigung arbeitslos gewordenen ehemaligen Volkskammerabgeordneten von der Bundesanstalt für Arbeit für den Verlust ihres Mandats kein Arbeitslosengeld beanspruchen. (AZ: Bundessozialgericht: 11 RAr 57/93)

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen