Volksbegehren: Alles offen trotz Mieten-Gesetz
SPD und CDU setzen mit den Grünen das Gesetz zu Mietzuschüssen durch. Die Mieteninitiative lässt dennoch offen, ob sie ihr Volksbegehren stoppt
Berlin hat seit diesem Donnerstag ein Wohnraumversorgungsgesetz, das Mietzuschüsse, Vergabe von Wohnungen an Bedürftige und dreistellige Ausgaben im Neubau vorsieht. Ob dieser Beschluss des Abgeordnetenhauses ausreicht, um damit wie ursprünglich verabredet das im Frühjahr angelaufene Mietenvolksbegehren zu stoppen, bleibt allerdings offen: Führende Vertreter der hinter dem Begehren stehenden Initiative sagten der taz, dass eine für nächsten Dienstag vorgesehene Abstimmung darüber verschoben ist. Grund sei, dass man weiter auf die Stellungsnahme der Senatsinnenverwaltung über die Verfassungsmäßigkeit des Volksbegehrens warte.
Die Mieteninitiative hatte ab Ende März binnen kaum zwei Monaten in der ersten Stufe auf dem Weg zu einem Volksentscheid über sozialere Mieten statt der nötigen 20.000 gültigen Unterstützerunterschriften über doppelt so viele zusammenbekommen. Die SPD, im Senat für die Themen Bauen, Wohnen und Mieten zuständig, hatte schon während der Unterschriftensammlung Gespräche mit der Initiative begonnen – merklich getragen von der Furcht, parallel zur Abgeordnetenhauswahl im September 2016 mit einem Volksentscheid konfrontiert zu sein.
Heraus kam ein Kompromiss, den Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) und Köpfe der Initiative Mitte August vorstellten. Die damalige Verabredung sah vor, dass die Frontleute der Initiative ihrer Basis empfehlen würden, das Volksbegehren nicht weiter zu führen, wenn aus dem Kompromiss bis November ein Gesetz werden sollte.
Diese Empfehlung wollen die führenden Köpfe der Initiative, die die Abstimmung auf der Besuchertribüne des Abgeordnetenhauses verfolgten, vorerst nicht geben. Jan Kuhnert und Melanie Dyck, zwei von fünf sogenannten Gewährspersonen, die offizielle Ansprechpartner der Landeswahlleitung für das Volksbegehren sind, verwiesen gegenüber der taz auf die noch ausstehende Stellungnahme der Innenverwaltung. Die Initiative war nach eigener Darstellung davon ausgegangen, dass diese Bewertung über die Verfassungsmäßigkeit längst vorliegen würde.
Katrin Schmidberger, Grüne
Solange das nicht der Fall ist, soll es auch keine Abstimmung im Plenum der Initiative geben. Die hatte ihr Sprecher Rouzbeh Taheri für das nächste Aktiventreffen am 17. November angekündigt. Rein rechtlich sind es allein die fünf Vertrauenspersonen, die gegenüber der Wahlleitung über den Fortgang des Volksbegehrens entscheiden. Laut Taheri haben die fünf aber angekündigt, dem Beschluss des Plenums zu folgen. Im Abgeordnetenhaus unterstützten die Grünen den von SPD und CDU eingebrachten Gesetzentwurf – allerdings mit gemischten Gefühlen. „Das Gesetz ist viel mehr, als die SPD je auf den Weg gebracht hätte, aber weniger, als die Mietinitiative und wir erreichen wollten“, sagte die Grünen-Abgeordnete und Mieten-Experten Katrin Schmidberger. Es sei immerhin ein Schritt in die richtige Richtung, „aber eben nur ein erster Schritt.“ Man stimme auch zu, um den Erfolg der Mieteninitiative nicht zu schmälern.
Kritik der Opposition – inklusiive der Grünen – genau wie der Initiative gibt es vor allem daran, auf welcher Basis Mieten unterstützt werden sollen. Das jetzt beschlossene Gesetz sieht vor, dass sie maximal 30 Prozent ihres Einkommens für die Nettokaltmiete ausgeben müssen, den Rest trägt das Land. Anders als für die Grünen war das für die Linksfraktion ein Grund, das Gesetz abzulehnen. Deren stadtentwicklungspolitische Sprecherin, Katrin Lompscher, forderte, nicht die Nettokaltmiete, sondern die Gesamtmiete inklusive der oft üppig berechneten Nebenkosten zur Grundlage zu machen. Andernfalls bleibe es dabei, dass viele Mieter die Hälfte ihres Einkommens für ihre Wohnung ausgeben müssten.
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