piwik no script img

Volksbegehren vor Staatsgerichtshof

Hannover (dpa) – Der Streit um das Volksbegehren zum Kindertagesstättengesetz in Niedersachsen geht jetzt vor den Staatsgerichtshof. Das kündigten die Initiatoren gestern an, nachdem die SPD-Landesregierung das Volksbegehren zuvor für juristisch unzulässig erklärt hatte. Ein juristisches Gutachten widerlege die Ansicht der Landesregierung „in jedem Punkt“, so eine Sprecherin der Initiative. Die Regierung begründete ihre Entscheidung damit, dass Volksbegehren laut Verfassung keine Auswirkungen auf den Haushalt haben und nicht zu Mehrkosten führen dürfen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen