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2 Kommentare

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  • L
    Lehrer

    Leider wird bei diesem Thema oft mit Unwissenheit argumentiert. Wer recherchiert bei der taz mal die historischen Tatsachen?

     

    Ein paar Anregungen:

    - Der Religionsuntericht ist nach Art 7 GG das einzige grundgesetzlich geschützte Unterrichtsfach.

    - Die sogenannte Bremer Klausel, die Berlin in seine Verfassung nach 1945 übernommen hat, soll ursprünglich den kirchlichen Religionsunterricht vor staatlicher Beeinflußung schützen als Antwort auf den Missbrauch und die Einflußnahme des Religionsunterrichts (RU) zu Zeiten der nationalsoz. Diktatur. In Berlin wird sie nun als Gegenargument gegen den RU als ordentliches Schulfach benutzt und somit eigentlich falsch ausgelegt.

    - Religionsunterricht ist in fast allen Bundesländern ordentliches Unterrichtsfach und versetzungsrelevant. In Gymnasien kann es als Leistungskurs angeboten werden und zählt hier in Hamburg, wo ich u.a. Philosophie und Religion unterrichte, als normales Abitursfach - z.B. als Grundkurs als mögliches schriftliches oder mündliches Prüfungsfach.

    - Etwa in Hamburg kann man sich jederzeit (5./6. Klasse) vom RU abmelden oder ab 9./10. Klasse als Wahlpflichtfach Ethik/Philosophie belegen.

    - In der Sekundarstufe II werden sowohl Philosophie als auch Religion als Grundkurs angeboten.

    - Ich unterrichte im RU alle Religionen, d.h. teilweise habe ich mehr nicht-christliche SchülerInnen in den Klassen.

    - oberstes Gebot im RU ist der Dialog aller Religionen miteinander, auch Atheisten können am RU natürlich teilnehmen, da es eben nicht um eine weltanschauliche Position geht, sondern um die Diskussion der Weltanschauungen, so ist in S3 (Kl.13) z.B. Atheismus und Gottesglaube sowie Dialog der Religionen laut Rahmenplan von Hamburg zu unterrichten.

     

    Ich persönlich finde das Hamburger Modell, in dem der RU nicht konfessionell getrennt unterrichtet wird, unbedingt auch für Berlin zu erwägen.

  • KM
    Klaus Meier

    Pro Reli lügt nicht allein. Nicht nur das Argument der Wahlfreiheit ist gelogen - wenn Pro Reli siegt, wird die Wahlfreiheit der Schüler gegenüber den Status Quo eigeschränkt - und nicht wie behauptet vergrößert. Pfarrer Wistuba unterstellt auch, dass vor allem religiös ungebildete, unkultivierte Bürger mit Ostvergangegnheit gegen den Zwangs-Religionsunterricht sind. Meine Erfahrung sieht anders aus. Nach der evangelischen Konfirmation habe ich schnell den christlichen Kinderglauben abgelegt. Später habe ich erlebt, dass nur Kirchenmitglieder Personalvertreter beim Diakonischen Werk sein durften. Und kirchliche Kindergärten oder Sozialeinrichtungen werden mitnichten allein von der Kirche, sondern vor allem mit staatlichen Steuergeldern finanziert. Das wird von den Betreibern tunlichst verschwiegen.

     

    Im "Osten" wird "die Kirche" - zu Recht - eher mit CDU-Politik als mit mildtätigen Werken assoziiert. Pech für Pfarrer Wistuba. Unverschämt ist aber er schon, wenn er Dumheit unterstellt, wo praktische Lebenserfahrung ist. Verlorene Schäfchen gewinnt er dem Herrn damit sicher nicht zurück.