Volksbegehren Gesunde Krankenhäuser: Gefahr für den Mietendeckel?

Der Volksentscheid Gesunde Krankenhäuser kritisiert die Ablehnung durch den Senat. Dieselbe Argumentation würde den Mietendeckel versenken.

Drei Pfleger*innen protestieren in Kitteln und mit Trillerpfeifen.

Drei Pfleger*innen protestieren in Berlin gegen Überlastung Foto: dpa

BERLIN taz | Darf ein Bundesland Gesetze machen in einem Bereich, für den der Bund zuständig ist? Beim Mietenthema sagt der Senat ganz klar: ja. Obwohl es bundesgesetzlich geregelte Dinge wie Mietenspiegel und Mietpreisbremse gibt, meint man, Kompetenz für einen Mietendeckel zu haben. In Sachen Volksentscheid Gesunde Krankenhäuser vertritt der Senat aber die gegenteilige Auffassung: Der Entscheid sei rechtlich unzulässig, wegen der „konkurrierenden Gesetzgebung“ mit dem Bund.

Dieses Argument sei widersprüchlich und wäre „das Aus für jeglichen Versuch, Mieten landespolitisch zu begrenzen“, erklärte der Sprecher der Initiative, Kalle Kunkel, am Montag im Gesundheitsausschuss. Der Volksentscheid hatte dort Gelegenheit, Stellung zu nehmen zum Beschluss des Senats von Anfang Juli, den Volksentscheid als „rechtlich unzulässig“ abzulehnen. Die endgültige Entscheidung darüber, ob der Entscheid zulässig ist oder nicht, wird nun der Berliner Verfassungsgerichtshof treffen.

Im Kern fordert der Volksentscheid zur Verbesserung der Qualität in Krankenhäusern mehr Personal auf dem Wege eines festen, am Bedarf orientierten Pfleger-Patienten-Schlüssels. Zudem soll das Land seine Investitionen deutlich erhöhen auf rund 300 Millionen Euro pro Jahr. Der Senat hatte erklärt, formal nicht zuständig zu sein, da ein Großteil der Forderungen im Kompetenzbereich der Bundesregierung liegen.

Beim Mietenthema, so Kunkel, beanspruche der Senat aber durchaus eine eigene Gesetzgebungskompetenz neben dem Bund. Hier sei das Argument, die Länder hätten seit 2006 den Kompetenztitel „Wohnungswesen“. „Kompetenztitel“ besagen, welche Behörde wofür rechtlich zuständig ist. Im Krankenhauswesen, erklärte er, sei aber sogar explizit eine Doppelkompetenz von Bund und Ländern vorgesehen: Der Bund regele die Finanzierung des laufenden Betriebs durch die Krankenkassen, die Länder seien laut Krankenhausfinanzierungsgesetz zuständig für Krankenhauspläne und Investitionsprogramme.

Kunkel zitierte aus dem Gesetz, Ziel sei eine „qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung“ (§1), zudem könnten per Landesrecht „weitere Qualitätsanforderungen zum Gegenstand der Krankenhausplanung gemacht werden“ (§6).

Vorbild Hamburg

Der Senat hatte sich bei seiner Ablehnung des Entscheids vor allem auf ein Urteil des Landesverfassungsgerichts Hamburg bezogen, das einen fast gleichlautenden Volksentscheid in der Hansestadt 2018 abgelehnt hatte. Und zwar mit der Begründung, die Länder könnten keine Regelungen für Bereiche treffen, die der Bund für sich in Anspruch nimmt – auch nicht, wenn sie sich auf einen anderen Kompetenztitel berufen.

Wenn sich diese Rechtsprechung durchsetze, so Kunkel, „ist das bereits jetzt der Sargnagel für den geplanten Mietendeckel“. Es habe zudem einen „miesen Beigeschmack, wenn der Senat je nach politischem Willen bei exakt derselben Frage den Spieß umdreht“, sagte er anschließend der taz.

Die Fraktionen und Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) seien im Ausschuss auf seine Argumente nicht eingegangen, berichtete Kunkel. Kalaycis Sprecherin betonte auf taz-Anfrage erneut, der Senat stehe hinter den Zielen des Volksentscheids. Die Regierung sei daher auch unabhängig davon tätig geworden. So würde deutlich mehr investiert. Statt 80 Millionen Euro im Jahr 2017 sollen es 2021 bereits 200 Millionen sein.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.