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Volksbegehren Gesunde KrankenhäuserGesundheit noch nicht tot

Nach der Ablehnung durch den Senat müssen über die Zulässigkeit des Volksbegehrens Gesunde Krankenhäuser nun Richter entscheiden.

Flashmob gegen den Pflegenotstand in Berlin Foto: dpa

Mit der Entscheidung des Senats, das Volksbegehren Gesunde Krankenhäuser für rechtlich unzulässig zu erklären, ist das Thema noch lange nicht vom Tisch. Juristisch ist nun das Landesverfassungsgericht am Zug: Die Richter müssen entscheiden, ob das Begehren zulässig ist oder nicht.

Einen Zeitrahmen für diese Prüfung gebe es nicht, erklärte die Sprecherin vom Mehr Demokratie, Anne Dämmer, am Mittwoch der taz. „Das Gericht kann auch noch eine Anhörung von Senat und Initiative ansetzen.“ Ganz ausgeschlossen ist nicht, dass das Gericht am Ende zu einer anderen Entscheidung als der Senat kommt: Dies war etwa beim Kita-Volksbegehren 2008 der Fall, das der Senat für unzulässig erklärte, das Gericht hingegen erlaubte.

Im Kern fordert das Volksbegehren am Bedarf orientierte Personaluntergrenzen für Krankenhäuser und mehr Investitionen vom Land. Der Senat hatte am Dienstag erklärt, die Gesetzesinitiative verstoße in weiten Teilen gegen die Berliner Verfassung sowie das Grundgesetz – unter anderem deshalb, weil sie Bereiche anspricht, in denen die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt. Auch soll das Begehren gegen das so genannte Koppelungsverbot verstoßen, das ist das Verbot, verschiedene Dinge in einem Entscheid miteinander zu verknüpfen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Wolfgang Albers, sagt, die Entscheidung des Senats sei absehbar gewesen und im Kern richtig. „Der Gesetzentwurf geht zu sehr ins Detail. Warum zum Beispiel soll per Volksentscheid bestimmt werden, dass Reinigungskräfte fest angestellt werden müssen?“

Bedarf: 250 Millionen Euro im Jahr

Nun müsse es darum gehen, so Albers, mit der Initiative im Gespräch zu bleiben – ohnehin wird der Senatsbeschluss demnächst dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis vorgelegt. „Politisch ist ja nichts gegen die Ziele des Volksbegehrens zu sagen“, sagte Albers. Auch der Regierende Bürgermeister hatte sich am Dienstag hinter die Initiative gestellt und unter anderem auf den steigenden Etat für Investitionen verwiesen.

„Das reicht aber längst nicht“, erklärte Catherina Pieroth, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Die Berliner Krankenhäuser bräuchten 250 Millionen Euro im Jahr, gesichert seien im Haushalt bislang nur 110. Es reiche auch nicht, allein über Personaluntergrenzen zu reden, „wir brauchen mehr Ausbildung und müssen überhaupt mehr Personal ins Krankenhaus bekommen“.

Auch die Volksinitiative selbst will das Thema weiter vorantreiben. Man werde jetzt das Gespräch mit den Parteien suchen und sich auf die juristische Auseinandersetzung vorbereiten, erklärte Sprecher Kalle Kunkel am Mittwoch der taz. Man wolle aber auch öffentlich in die Offensive gehen: Berlin habe ja mit Charité und Vivantes rund 50 Prozent der Krankenhäuser in öffentlicher Hand.

„Wenn der Senat wirklich unsere Ziele teilt: Warum verpflichtet er nicht seine Krankenhäuser, zum Beispiel den genauen Personalbedarf zu ermitteln und entsprechend einzustellen?“ Wenn der Senat wirklich, wie er sagt, die Ziele der Initiative teile, so Kunkel, gebe es noch viele Möglichkeiten, dies zu beweisen.

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