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Vobos im Staatsschutz-Computer

Auch in Hamburg werden VolkszählungsgegnerInnen als Nachwuchs-Terroristen im Computer des Staatsschutzes gespeichert / Hamburger Datenschutzbeauftragter ist schwer empört  ■ Von Kai von Appen

Hamburg (taz) – Ebenso wie in Baden-Württemberg sind auch in Hamburg VolkszählungsgegnerInnen, die zum Heraustrennen der Kennziffern aus den Unterlagen aufgefordert haben, im Computer des Staatsschutzes der Polizei gespeichert worden. Das hat gestern der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Klaus Henning Schaper, bestätigt. Ihm seien Fälle bekannt, in denen DatenverweigerInnen in der Kartei für „Staatsfeinde und Terroristen“ gelandet seien. Schapper: „Diese Maßnahme ist unzulässig und konkret gesagt: rechtswidrig!“

Für Schapper sei die polizeiliche Maßnahme nicht zu akzeptieren, wenn BürgerInnen, deren Protest gegen die Volkszählung sich darin erschöpft, „daß sie eine Kennziffer aus dem Bogen herausschneiden“, zu Staatsfeinden erklärt werden. In Anknüpfung an die Stellungnahme des baden- württembergischen Innenmisteriums, „auch Terroristen fangen einmal klein an“, meinte Schapper: „Damit wird von der Polizei eine Karriere zum Staatsfeind und Terroristen eingeleitet.“ Besonders verärgert zeigte sich der Datenschützer auch über die Maßnahme, weil die staatlichen Institutionen vor Beginn der Volkszählung auf Befürchtungen der Datenschutzbeauftragten immer wieder geäußert hatten, daß eine solche Speicherung aus rechtlichen Bedenken nicht erfolgen werde. Schapper forderte die Polizei der Elbstadt auf, unverzüglich diese Kartei zu löschen. Wenn die Staatsschutzabteilung dieser Aufforderung nicht nachkomme, wolle er notfalls über den Senat die Karteilöschung durchsetzen. In einer ersten Stellungnnahme hat die Innenbehörde das Verhalten der Polizei verteidigt.

„Die Polizei muß davon ausgehen, daß das Herausschneiden der Kennziffer aus Volkszählungsbögen als Sachbeschädigung strafbar ist.“

Der Polizeipräsident habe aber nunmehr entschieden, daß in „Fällen bloßer Sachbeschädigung personenbezogene Daten gelöscht“ werden.

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