: Viel Pro, wenig Contra
Wer nicht widerspricht, bekommt bald die elektronische Patientenakte. Verbraucherschützer:innen kritisieren die Infos der Krankenkassen als einseitig
Von Svenja Bergt
Die Krankenkassen informieren nach Ansicht von Verbraucherschützer:innen nur unzureichend über die Nachteile der elektronischen Patientenakte (ePA). In 14 Schreiben der gesetzlichen Kassen an die Versicherten, die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) untersucht hat, seien die Informationen zu dürftig und zu einseitig, um den Patient:innen eine informierte Entscheidung zu ermöglichen, so die Kritik des Verbandes. Die elektronische Patientenakte (ePA) speichere hochsensible Gesundheitsdaten der Patient:innen, so Thomas Moormann, Gesundheitsexperte beim vzbv: „Deshalb müssen die Krankenkassen ihre Versicherten umfassend und neutral zur ePA aufklären.“
Die elektronische Patientenakte wird Anfang kommenden Jahres für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, die nicht explizit widersprechen. Ärzt:innen sollen sie standardmäßig mit den jeweiligen Befunden und sonstigen medizinischen Daten ihrer Patient:innen befüllen. Das soll parallel oder später behandelnden Kolleg:innen sowie den Patient:innen selbst eine bessere Informationsgrundlage bieten.
Widersprechen die Patient:innen nicht, sollen außerdem die Daten aus der Akte pseudonymisiert für Forschungszwecke verwendet werden können. Zum Start sind allerdings noch nicht alle Funktionen aktiv. So soll etwa die Möglichkeit, den Impfpass digital zu verwalten, erst zu einem späteren Zeitpunkt dazukommen.
Die gesetzlichen Krankenkassen versenden in diesen Wochen Schreiben zur ePA an die Versicherten. Darin sollen sie über die Neuerung informieren und auf die Widerspruchsmöglichkeit hinweisen. Die Verbraucherschützer:innen kritisieren, dass dabei umstrittene Aspekte wie Datenschutzrisiken ausgeklammert würden. Manche Kasse stelle es auch so dar, dass ein Widerspruch eine schlechtere medizinische Versorgung zur Folge habe.
In den Schreiben seien zudem oft nur der Postweg und ein Online-Formular als Optionen für einen Widerspruch erwähnt. Dass ein Widerspruch auch telefonisch möglich sein muss, fehle. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen ließ eine Anfrage zu der Kritik bis Redaktionsschluss offen.
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