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Verwirrung ums Rastern

■ AStA rät: Nur mit Zeugen zur Polizei. Kritik an „inquisitiven“ Befragungen

Nach dem AStA der HWP hat nun auch der AStA der Uni-Hamburg Kritik an der zweiten Stufe der Rasterfahndung geäußert. Wie berichtet, hat die Hamburger Polizei nach eigenen Angaben 140 ausländische Studenten zum „persönlichen Gespräch“ ins Polizeipräsidium geladen. Dabei sollen sie persönliche Unterlagen wie Kontoauszüge von eineinhalb Jahren, Studienbescheinigungen und Belege über sämtliche Reisen vorlegen.

Das Anschreiben, so kritisiert AStA-Sprecher Alexander Friebel, sei zwar „rechtlich nicht verbindlich“, erwecke aber den Eindruck eines Verwaltungsaktes. „Gerade ausländische Studierende fühlen sich dadurch äußerst verunsichert.“ Wie an der HWP bietet auch der AStA der Uni allen Betroffenen eine kostenlose Rechtsberatung an und empfiehlt, nur mit Anwalt oder Zeugen zur Polizei zu gehen.

Der Charakter der bisher von Betroffenen geschilderten Gespräche, so Friebel, sei zudem „inquisitiv“ und wiederlege die Darstellung der Polizei, „niemand werde verdächtigt oder gar beschuldigt“. So würde gefragt, ob die Studierenden auf dem Boden des Grundgesetzes stehen oder der Scharia folgen. Auch seien Befragten Fotos von Überwachungskameras aus Mensen und Fahrstühlen vorgelegt worden.

AStA-Referent Fabian Klabunde wirft der Polizei „verwirrende Informationspolitik“ vor. So wurden offiziell nur Studierende der TU-Harburg und der Hochschule für angewandte Wissenschaften angeschrieben, es sind jedoch auch drei Fälle anderer Hochschulen bekannt. Auch sei die Zahl von 140 Vorladungen fraglich. So wurde ein Betroffener von einem Polizeibeamten getröstet, er solle sich nicht fürchten, er sei einer von 900. Heute Abend wollen die Asten aller Hochschulen ihr Vorgehen beraten. kaj

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