Verwertungsrechte an „Kylie“: Heftig ausgekyliet
Ein US-Gericht hat entschieden, dass sich nur Kylie Minogue als „Kylie“ vermarkten darf. Kylie Jenner, die wahre „Kylie“, hat das Nachsehen.
Kylie Minogue besteht auf ihren Vornamen. Die 19-jährige Kylie Jenner hatte vergeblich versucht, die Verwertungsrechte an „Kylie“ zu erwerben. Doch nur Minogue darf sich als „Kylie“ vermarkten, das hat nun ein US-amerikanisches Gericht entschieden.
Die australische Sängerin ist eine der größten Popstars der neunziger und nuller Jahre: bekannt geworden durch ihre Musik, zur Stilikone für ihre Eleganz und Ästhetik ihrer Auftritte ernannt und als solche gefeiert von der queeren Szene. Ein klassischer Star also, mit einer über das Profane hinausscheinenden Aura als Brustkrebsüberlebende. Sie ist es, der auch die Webadresse kylie.com gehört.
Minogue sieht in der jüngeren Kylie nur eine „zweitklassige Reality-TV-Persönlichkeit“, heißt es in einem Schreiben ihrer Anwälte.
Für die alte Kylie geht es um ihren Rang neben Beyoncé und Madonna, den anderen beiden Popstars ohne Nachnamen. Doch wer nach „Kylie“ im Netz sucht, landet zuerst bei Kylie Jenner. Und die ist tatsächlich viel mehr als nur die jüngste Schwester des Kardashian-Jenner-Clans, bekannt durch das Reality-Format „Keeping up with the Kardashians“.
Kylie Jenner hat 85 Millionen Follower auf Instagram und auch auf anderen sozialen Plattformen wie Snapchat eine riesige Reichweite. Das ist mehr als nur eine virtuelle Währung unter Teenagern. Das Time Magazine wählte Jenner zum einflussreichsten Teenager 2016. Mit ihrem Kosmetikunternehmen ist sie innerhalb kürzester Zeit zu einem der wichtigsten Akteure der Beauty-Branche geworden.
Warum tragen auf einmal so viele Mädchen und Frauen matten Lippenstift? Wegen Kylie. Ihr gesamter Look ist mittlerweile stilprägend. Sie ist die neue Kylie. Sie ist der eigentliche Popstar. Auch wenn sie nie Musik gemacht hat.
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