Die Wahrheit: Geili Kylie
Zwischen den beiden Marken Kylie Minogue und Kylie Jenner ist noch Platz für eine dritte Kraft im umkämpften Markensektor: Kylie Zylka.
Auf dem Einwohnermeldeamt habe ich soeben meinen Vornamen in „Kylie“ ändern lassen. Denn erstens klingt Kylie Zylka (zwei y, zwei l, zwei k!) ja wohl geili. Und zweitens habe ich große Lust, ein bisschen in den Markenrechts-Beef einzusteigen, den die anderen beiden Kylies momentan miteinander haben.
Kylie Minogue hat Angst, dass Kylie Jenner ihren „Kylie“-Produkten (den Parfums „Kylie Darling“, „Kylie Sweet Darling“ und „Kylie Sexy Darling“) gefährlich werden könnte. Denn Kylie Jenner weiß ebenfalls, wo der Frosch seine Locken hat und wie man seinen Typ optimiert, und will „Kylie“-Lippenstifte, auf Dauer vielleicht sogar „Kylie“-Unterwäsche verkaufen. Genau da könnten, so fürchtet Minogue, sich die Fans täuschen lassen: Eigentlich wollen sie Kylie Minogue sein, aber der BH lässt sie aussehen wie Kylie Jenner! Bei der ich erst mal nachgucken musste, wer das ist – eine 18-jährige Reality-TV-Schönheit, der Kylies BHs eh nicht passen.
Markenrechte für die Kylieose-Anti-Pilzinfektions-Creme, das Kylie-Myrus-Doppelgänger-Portal und den niemals reißenden Kylie-Riemen für alle BMW- und Opelmodelle zwischen Profil 5 und 17 hat bislang noch niemand beantragt – da komme ich ins Spiel. Und freue mich schon auf nach „Kylie Sweet Darling“ duftende Post von Australiens Profianwälten.
Markenrechte sind eben kein Zuckerschlecken. Ganz besonders, wenn es um Puffbrause geht. Im Schweizer Kanton Waadt gibt es ein kleines Dorf mit rund 1.000 Einwohnern, einer obligatorischen Uhrenfabrik, einem Bäcker, drei gelben Pilzen im blauen Wappen und diversen Weinbergen. Das Dörfchen heißt seit 885 u. Z. Champagne. Aber wie darf wohl der Wein nicht heißen, der mithilfe sämtlicher Dorffüße aus den wenigen lokalen Trauben gepresst wird? Egal ob mit Flaschengärung oder ohne? Richtig. Für die Bewohner gilt dieses Verbot nicht: Das sind „Champagner“. Chapeau!
Einen kleinen Sieg gab es vor einer Weile allerdings für den lokalen Bäcker zu verzeichnen, der immerhin 330 Mitarbeiter beschäftigt, von denen wahrscheinlich nicht alle im Dorf wohnen: Seine „Flutes de Champagne“ – gedrehte knusprige Blätterteigflöten, die man hier als „Hefegebäckstangen“ kennt, dürfen auch so genannt werden. Kein Mensch kauft in der Schweiz eine Packung „Champagnerflöten“ und wundert sich dann, wieso sie das Getränk so schlecht halten und beim Anstoßen so dürftig klingen.
Die Konsumenten sind eben nicht mohndoof. Bei jenen viereckigen, schokoladigen Puffreis-Häppchen, die man Kindern einst in die Patschhände drückte, lange bevor es die salz-, gluten- und spaßfreien runden Reiswaffeln gab, hat schließlich auch nie jemand geglaubt, er äße ein Stück Japan. Obwohl sie – vermutlich wegen der Zutat Reis – „Nippon“ heißen. Ich habe neulich ein paar „Nippon“ gekauft, als Nachtisch für einen Sushi-Abend. Den Witz hat mal wieder keiner verstanden. Aber immerhin ließen sich die Schokotafeln einigermaßen elegant mit Stäbchen greifen.
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Leser*innenkommentare
Offizinus
... und dann gibt es noch OTTO ... ja, richtig - der mit den Ottifanten. Der hat Kylie schon vor vielen Jahren als Markenname für eine keilförmige Seife beansprucht. Diese Seife wurde von Otto erfunden, damit der Duschende/Sich-Waschende auch an die schwer zugänglichen Stellen unter den Armen kommt. Die andere bedürftige Stelle am Körper müssen die Hygienetreibenden selbst herausfinden ...
Ich nehme allerdings an, daß Otto nicht versuchen wird, Anspruch auf diesen Namen juristisch geltend zu machen. Die Seife hatte und hat auch ohne Juristerei keinerlei Absatzprobleme und war damals sehr beliebt - https://www.youtube.com/watch?v=KKOcmLiujAI - jedenfalls als Reklame.