: Verweigern verboten
■ Schulbehörde erlässt Regelwerk gegen das Schwänzen
Verständnis ist gut, zu viel Verständnis ist genauso verboten wie weggucken: Die Schulbehörde hat eine Richtlinie für den Umgang mit SchulschwänzerInnen erlassen. Die regelt ganz genau, was passieren muss, wenn SchülerInnen längere Zeit gar nicht oder nur sporadisch erscheinen. Wenn Anrufe und Besuche der LehrerInnen zu Hause und Gespräche mit den Jugendlichen diese nicht zur regelmäßigen Rückkehr in den Unterricht motivieren, muss die Schule „den Fall“ frühestens nach vier, spätestens nach sieben Wochen an REBUS abgeben. In den „regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen“ arbeiten SchulpsychologInnen und SozialpädagogInnen.
Die SchwänzerIn wird zunächst kategorisiert: kommt sie nicht, weil sie psychische Probleme hat, ihre Eltern lieber eine Woche früher in den Urlaub fliegen, weil die Eltern sie von der Schule fernhalten oder weil die Clique es bei Karstadt einfach cooler findet? Je nachdem gibt es eher psychologische Hilfe oder Zwangsmaßnahmen. So oder so sollen sie die Schulmüden davon überzeugen, dass Schule gut und sinnvoll ist. Wenn das misslingt, kann es Strafverfahren oder Bußgelder geben. Diese Möglichkeit sieht das Schulgesetz schon lange vor, „aber sie wird nur selten angewendet“, sagt Frauke Scheunemann, Sprecherin der Schulbehörde.
„Schuleschwänzen soll mehr Konsequenzen haben, auch in Form von Hilfe“, sagt Peter Pape von der Schulbehörde. Denn natürlich mache es keinen Sinn, einer ohnehin schon verschuldeten Familie noch ein Bußgeld aufzubrummen. „Wir wollen nicht wie in Bayern, dass die Polizei die Schüler einsammelt und einfach wieder in die Schule bringt.“
Steven Galling, Geschäftsführer der SchülerInnenkammer, fürchtet hingegen, „dass man nur einen bestehenden Missstand in Bahnen lenkt“. Hätte man mehr gewollt, müsste die Richtlinie auch Vorschläge enthalten, wie LehrerInnen für dieses Thema weitergebildet werden könnten. Als Frühwarnsys-tem, damit es gar nicht erst zum Schwänzen kommt, „denn häufig liegt es an der Schule, wenn die Schüler nicht mehr kommen.“ san
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