Verwaltungsgericht: Testpflicht im Handel rechtens
Das Berliner Verwaltungsgericht hat die seit einer Woche geltende Testpflicht für den Einkauf im Berliner Einzelhandel bestätigt, die Kundenbegrenzung pro Quadratmeter aber gekippt. Diese erweise sich „als unangemessen und damit als unverhältnismäßig im engeren Sinne“, urteilte das Gericht am Mittwoch, wie ein Sprecher mitteilte. Der Berliner Senat hatte angeordnet, dass in Nicht-Lebensmittel-Geschäften nur ein Kunde pro 40 Quadratmeter eingelassen werden dürfe. Angesichts der darüber hinaus verordneten Sicherheitsmaßnahmen bringe „der Richtwert kein signifikantes Mehr an Infektionsschutz, das noch in einem angemessenen Verhältnis zu den dadurch erwartbar verursachten weiteren Umsatzeinbußen“ stehe, hieß es vom Gericht. Mehrere Einzelhändler hatten vor dem Verwaltungsgericht gegen die geltenden Einschränkungen geklagt. (dpa)
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