Verurteilungen wegen Terrorismus: Saudi-Arabien richtet 47 hin
Wegen Terrorismus und Anstiftung zu Gewalt wurden in Saudi-Arabien 47 Verurteilte exekutiert. Darunter ein prominenter Aktivist der schiitischen Minderheit.
dpa | Saudi-Arabien hat 47 Menschen wegen Terrorismus und Anstiftung zur Gewalt hingerichtet. Wie die offizielle saudische Nachrichtenagentur SPA weiter berichtete, wurden die Todesstrafen am Samstag in zwölf Regionen des islamischen Königreichs vollstreckt. Demzufolge waren 45 der Exekutierten Staatsbürger Saudi-Arabiens. Zudem wurden ein Ägypter und ein Mann aus dem Tschad getötet.
Nach einem Bericht des Nachrichtensenders Al-Arabija wurde auch der inhaftierte schiitische Geistliche Scheich Nimr al-Nimr hingerichtet. Inspiriert von den Protesten der arabischen Aufstände hatte der 55-jährige Angehörige der religiösen Minderheit in der saudischen Ost-Provinz ab 2011 Demonstrationen gegen die von ihnen empfundene Diskriminierung im Königreich organisiert.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty hatte in der Vergangenheit kritisiert, Saudi-Arabien setze das Todesurteil auch als politisches Instrument gegen die schiitische Minderheit ein, die etwa 15 Prozent der Bevölkerung ausmacht. In dem überwiegend sunnitischen Land waren bereits in den vergangenen Monaten schiitische Geistliche und Aktivisten zum Tode verurteilt worden.
Saudi-Arabien hatte 2015 laut Menschenrechtlern so viel Todesurteile vollstreckt wie seit 20 Jahren nicht mehr. Der Anstieg der Zahl von Hinrichtungen geht einher mit der Machtübernahme von König Salman. Er war Ende Januar nach dem Tod seines Vorgängers Abdullah auf den Thron gestiegen.
Von Januar bis November waren demnach mindestens 151 Menschen hingerichtet worden, hatte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International mitgeteilt. Im gesamten Jahr 2014 waren laut Amnesty 90 Menschen hingerichtet worden. Fast die Hälfte der Todesurteile wurde demnach wegen minderschwerer Vergehen ausgesprochen. 63 Menschen seien wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt worden.
In Saudi-Arabien ist für zahlreiche Taten die Todesstrafe vorgesehen, darunter Mord, Vergewaltigung, Drogenhandel und „Hexerei“. Die Verurteilten werden entweder öffentlich enthauptet oder erschossen.
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