Verurteilungen im Fall "kino.to": Vierte Haftstrafe verhängt
Ein 46-jähriger kino.to-Mitarbeiter ist zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Er soll einen Server betrieben haben, auf dem tausende Raubkopien gespeichert waren.
LEIPZIG taz/dpa | Am Mittwoch wurde in Leipzig ein weiterer kino.to Mitarbeiter zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt, so die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Der Richter habe sein Urteil damit begründet, dass der Angeklagte von Anfang an am Geschäftsmodell von kino.to beteiligt gewesen sei.
Das ist bereits die vierte Verurteilung im Fall des Streamingportals kino.to, dem die illegale Verbreitung und Vervielfältigung von Spielfilmen vorgeworfen wird.
Richter Winderlich begründete laut GVU sein Urteil damit, dass mit dem Begriff "vervielfältigen" der Gesetzgeber das "Herunterladen" gemeint habe. Dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen. Nichts anderes finde beim Streaming statt: Es würden Datenpakete sukzessive heruntergeladen. Dies sei demzufolge eine sukzessive Vervielfältigung. Und auch jeder Nutzer von illegalen Streaming-Portalen müsse sich bewusst sein, dass dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen könne. Bei kino.to seien demnach die Voraussetzungen für massenhafte Straftaten geschaffen worden, so Winderlich.
Der am Mittwoch verurteilte 46-jährige Betreiber sei für die technische Betreuung von Internetrechnern im Ausland zuständig gewesen, so die GVU. Vor Gericht soll er geschäfliche Beziehungen seit 2002 zu dem Hauptbeschuldigten von kino.to zugegeben haben. Außerdem soll er einen Server betrieben haben, auf dem zuletzt Raubkopien von 10.754 unterschiedlichen Filmtiteln gespeichert waren.
Im kino.to-Fall waren im Dezember zuvor ein 33-jähriger Webdesigner zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, ein 27-jähriger Adminstrator zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und ein Mann aus Nordrhein-Westfalen zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
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