piwik no script img

Verurteilungen im Fall "kino.to"Vierte Haftstrafe verhängt

Ein 46-jähriger kino.to-Mitarbeiter ist zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Er soll einen Server betrieben haben, auf dem tausende Raubkopien gespeichert waren.

Wer aktuelle Spielfilme sehen will, muss ins Kino. Bild: photocase

LEIPZIG taz/dpa | Am Mittwoch wurde in Leipzig ein weiterer kino.to Mitarbeiter zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt, so die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Der Richter habe sein Urteil damit begründet, dass der Angeklagte von Anfang an am Geschäftsmodell von kino.to beteiligt gewesen sei.

Das ist bereits die vierte Verurteilung im Fall des Streamingportals kino.to, dem die illegale Verbreitung und Vervielfältigung von Spielfilmen vorgeworfen wird.

Richter Winderlich begründete laut GVU sein Urteil damit, dass mit dem Begriff "vervielfältigen" der Gesetzgeber das "Herunterladen" gemeint habe. Dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen. Nichts anderes finde beim Streaming statt: Es würden Datenpakete sukzessive heruntergeladen. Dies sei demzufolge eine sukzessive Vervielfältigung. Und auch jeder Nutzer von illegalen Streaming-Portalen müsse sich bewusst sein, dass dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen könne. Bei kino.to seien demnach die Voraussetzungen für massenhafte Straftaten geschaffen worden, so Winderlich.

Der am Mittwoch verurteilte 46-jährige Betreiber sei für die technische Betreuung von Internetrechnern im Ausland zuständig gewesen, so die GVU. Vor Gericht soll er geschäfliche Beziehungen seit 2002 zu dem Hauptbeschuldigten von kino.to zugegeben haben. Außerdem soll er einen Server betrieben haben, auf dem zuletzt Raubkopien von 10.754 unterschiedlichen Filmtiteln gespeichert waren.

Im kino.to-Fall waren im Dezember zuvor ein 33-jähriger Webdesigner zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, ein 27-jähriger Adminstrator zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und ein Mann aus Nordrhein-Westfalen zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • KS
    Kai Sutter

    Zum Vergleich: Kürzlich bekam ein Kick-boxer, der jahrelang seine Frau geschlagen und misshandelt hat, eine Geldstrafe von 80 Tagessetzen. Motto "Das Pack kann mit sich machen was es will, aber wehe es wird der Fluss von Kapital und Eigentum angetastet."